Uns wurde heute (überraschend ) mitgeteilt, dass ,aufgrund von Kapazitätsschwierigkeiten im SS 06 (letzter Zeitpunkt, die Prüfung nach der alten PO zu schreiben), nur jeweils eine HA im StR und BGB in den kommenden Semesterferien angeboten wird. Alternativ dazu werden in der Übung im SS 4 Klausuren gestellt, von denen man 2 bestehen muss, sofern man keine HA geschrieben und bestanden hat.
Was haltet ihr davon?
frage übergangsregelung
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- tinc.
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Re: frage übergangsregelung
Ich beneide dich. Finde die Notlösung super.tinc. hat geschrieben: Alternativ dazu werden in der Übung im SS 4 Klausuren gestellt, von denen man 2 bestehen muss, sofern man keine HA geschrieben und bestanden hat.
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