Hallo!
Ich möchte gerne wissen, ob zwei Bundesländer einen gemeinsamen Verwaltungsakt (in der Form einer Allgemeinverfügung) erlassen können ?
Also zB "einheitlich im Namen der Länder Berlin und Brandenburg" ...liegt dann eine geteilte Zuständigkeit der entscheidenden Behörden vor und bedarf es hierzu einer besonderen gesetzlichen Grundlage ?
bin etwas durcheinandergeraten beim drüber nachdenken.
und voller Hoffnung hier einen echten Ö-Recht-Profi anzutreffen...
gruß, charly.
EInheitliche Allgemeinverfügung zweier länder ??
Moderator: Verwaltung
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