Wie sieht es eigentlich mit der Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen durch die VwGerichte aus?! Ich dachte bisher immer, dass diese nicht die Zweckmäßigkeit eines VAs prüfen dürfen, sondern lediglich eventuelle Ermessensfehler?!
Nun hab ich mal den §114VwGo ein bisschen genauer gelesen und stelle fest, dass dort das Gegenteil steht?! Sollte ich einem Irrtum erlegen sein?!
[Verwaltungsrecht] Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen durch das Verwaltungsgericht
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[Verwaltungsrecht] Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen durch das Verwaltungsgericht
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Das Ermessen der Behörde darf nur insoweit überprüft werden, ob die Entscheidung rechtswidrig ist. Rechtswidrig ist eine Entscheidung nur dann wenn entweder Ermessensnichtgebrauch, -fehlgebrauch oder -überschreitung vorliegt. Wenn es aber mehrere mögliche Entscheidungen gab die rechtmäßig waren so kann das Gericht der Behörde nicht diktieren welche sie zu treffen hatte.
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Sorry guys ich war zu lange in der Bib, natürlich ist es so wie ich mir das schon gedacht hatte. Die Zweckmäßigkeit wird natürlich nicht vom Gericht geprüft... ...einer dem Zweck der Ermächtigung nicht...
hab ich als Zweckmäßigkeitsprüfung gelesen
hab ich als Zweckmäßigkeitsprüfung gelesen
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88