[Verwaltungsrecht] Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen durch das Verwaltungsgericht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Manosfighter
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[Verwaltungsrecht] Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen durch das Verwaltungsgericht

Beitrag von Manosfighter »

Wie sieht es eigentlich mit der Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen durch die VwGerichte aus?! Ich dachte bisher immer, dass diese nicht die Zweckmäßigkeit eines VAs prüfen dürfen, sondern lediglich eventuelle Ermessensfehler?!
Nun hab ich mal den §114VwGo ein bisschen genauer gelesen und stelle fest, dass dort das Gegenteil steht?! Sollte ich einem Irrtum erlegen sein?! :-s
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VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Baron
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Beitrag von Baron »

die zweckmäßigkeit wird nicht geprüft, sondern eben nur die rechtmäßigkeit.

ermessensfehler (nicht ermessensinhalt) gehören aber noch zur rechtmäßigkeit und können daher überprüft werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich lese im § 114 VwGO nichts von der Prüfung des Ermessensinhalts steht, manosfighter... soweit ich das sehe, sind da nur die Emessensfehler aufgezählt.

Insofern kann man also nicht sagen, dass im § 114 VwGO das Gegenteil von dem steht, was man in den Vorlesungen lernt.
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pHr3d
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Beitrag von pHr3d »

Das Ermessen der Behörde darf nur insoweit überprüft werden, ob die Entscheidung rechtswidrig ist. Rechtswidrig ist eine Entscheidung nur dann wenn entweder Ermessensnichtgebrauch, -fehlgebrauch oder -überschreitung vorliegt. Wenn es aber mehrere mögliche Entscheidungen gab die rechtmäßig waren so kann das Gericht der Behörde nicht diktieren welche sie zu treffen hatte.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sehr schön, pHr3d! =D>
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Sorry guys ich war zu lange in der Bib, natürlich ist es so wie ich mir das schon gedacht hatte. Die Zweckmäßigkeit wird natürlich nicht vom Gericht geprüft... ...einer dem Zweck der Ermächtigung nicht...
hab ich als Zweckmäßigkeitsprüfung gelesen ](*,) ](*,) ](*,)
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