Mögliche Fragen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Mögliche Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Welche Klausurfrage könnte man zu jedem der folgenden Artikeln stellen? Was denkt ihr? Pro Frage müsste man 30-35 min brauchen. Jemand ne Idee?

Art. 4

Art. 5 III

Art. 8

Art. 12

Art 14
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 8. Februar 2006, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Kritschgau
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5092
Registriert: Montag 24. November 2003, 21:42
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Kritschgau »

"Wie ist die Reihe fortzusetzen?"
Erst Pflicht dann Kür!
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Baron »

Kritschgau hat geschrieben:"Wie ist die Reihe fortzusetzen?"
:lmao: :mademyday:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kritschgau hat geschrieben:"Wie ist die Reihe fortzusetzen?"
`

Werd das mal meinen früheren Mathelehrer fragen. :D

Also die Problematik mit der Definition des Kunstbegriffs ist mir schon bekannt. Aber bei den anderen Artikeln?
tom1980
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 936
Registriert: Samstag 21. August 2004, 12:50

Beitrag von tom1980 »

Bei Art.12 könnte es sicherlich um die 3-Stufentheorie des BVerfG gehen. Die MUSS man können!!!!! Außerdem vielleicht noch Definition "Beruf", aber das ist ja wohl easy. Dann, dass es ein einheitliches GR ist. Aber sonst fällt mir dazu auch nicht viel ein. bei Art.8 evtl. Fragen zum Versammlungsbegriff. Könnte man ggf. mit dem VersG verbinden... bei 5 III Def. Kunstbegriff, Werk- und Wirkbereich, werkgerechte Maßstäbe und so´n Kram. Bei den anderen keine Ahnung. Aber auch sonst glaub ich kaum, dass man da pro Frage mehr als 20 min braucht. Sind m.E. Standardsachen, die muss man eh im Schlaf können... O:)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

zu Art.14 GG könnte man bestimmt auch ziemlich viel fragen, z.B. die Entwicklung vom materiellen zum formellen Enteignungsbegriff (Nassauskiesungsbeschluss), worum es sich bei einem enteignungsgleichen oder einem enteignenden Eingriff handelt, wann eine Inhalts- und Schrankenbestimmung ausgleichspflichtig ist...

zu Art.8 könnte man vielleicht was zu Spontan- und zu Eilversammlung fragen.
Kadet
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1168
Registriert: Montag 14. Juni 2004, 12:46

Beitrag von Kadet »

Schlag die einschlägigen Skripten auf

Mehr als das nötigste ist nicht drinn keine Sorge :D

dürfte dann deine Frage hinlänglich beantworten
Benutzeravatar
Manosfighter
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1899
Registriert: Montag 17. Oktober 2005, 00:43
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Beitrag von Manosfighter »

tom1980 hat geschrieben:Bei Art.12 könnte es sicherlich um die 3-Stufentheorie des BVerfG gehen. Die MUSS man können!!!!!
Schau mal siehst du den Ipsen in der Demo: :protest:
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Antworten