Mögliche Fragen
Moderator: Verwaltung
Mögliche Fragen
Welche Klausurfrage könnte man zu jedem der folgenden Artikeln stellen? Was denkt ihr? Pro Frage müsste man 30-35 min brauchen. Jemand ne Idee?
Art. 4
Art. 5 III
Art. 8
Art. 12
Art 14
Art. 4
Art. 5 III
Art. 8
Art. 12
Art 14
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 8. Februar 2006, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Bei Art.12 könnte es sicherlich um die 3-Stufentheorie des BVerfG gehen. Die MUSS man können!!!!! Außerdem vielleicht noch Definition "Beruf", aber das ist ja wohl easy. Dann, dass es ein einheitliches GR ist. Aber sonst fällt mir dazu auch nicht viel ein. bei Art.8 evtl. Fragen zum Versammlungsbegriff. Könnte man ggf. mit dem VersG verbinden... bei 5 III Def. Kunstbegriff, Werk- und Wirkbereich, werkgerechte Maßstäbe und so´n Kram. Bei den anderen keine Ahnung. Aber auch sonst glaub ich kaum, dass man da pro Frage mehr als 20 min braucht. Sind m.E. Standardsachen, die muss man eh im Schlaf können...
Hi,
zu Art.14 GG könnte man bestimmt auch ziemlich viel fragen, z.B. die Entwicklung vom materiellen zum formellen Enteignungsbegriff (Nassauskiesungsbeschluss), worum es sich bei einem enteignungsgleichen oder einem enteignenden Eingriff handelt, wann eine Inhalts- und Schrankenbestimmung ausgleichspflichtig ist...
zu Art.8 könnte man vielleicht was zu Spontan- und zu Eilversammlung fragen.
zu Art.14 GG könnte man bestimmt auch ziemlich viel fragen, z.B. die Entwicklung vom materiellen zum formellen Enteignungsbegriff (Nassauskiesungsbeschluss), worum es sich bei einem enteignungsgleichen oder einem enteignenden Eingriff handelt, wann eine Inhalts- und Schrankenbestimmung ausgleichspflichtig ist...
zu Art.8 könnte man vielleicht was zu Spontan- und zu Eilversammlung fragen.
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Schau mal siehst du den Ipsen in der Demo:tom1980 hat geschrieben:Bei Art.12 könnte es sicherlich um die 3-Stufentheorie des BVerfG gehen. Die MUSS man können!!!!!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88