Kostenbescheid

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Kadet
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Kostenbescheid

Beitrag von Kadet »

Muss beim Erlass eines Kostenbescheids eine Anhörung erfolgen oder greift dort 28 II Nr. 5 VwVfG ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Beim Erlass eines Kostenbescheids handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme in der Vollstreckung, wie es § 28 II Nr.5 VwVfG fordert. Daher ist eine Anhörung erforderlich.[/b]
Kadet
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Beitrag von Kadet »

Danke
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine fehlende Anhörung kann aber nach § 45 I Nr. 3 VwVfG geheilt werden, so dass ein VA nicht gleich nach § 44 VwVfG nichtig ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo derDude,

ich glaub, Du hast da was falsch verstanden: Wenn die Anhörung fehlt, kann sie, wie du auch schreibst, geheilt werden. Jedoch führt eine fehlende Anhörung auf keinen Fall zur Nichtigkeit des VA, sondern nur dazu, dass der VA formell rechtswidrig aber dennoch bestandskräftig ist.

Viele Grüße
Susiboy
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Beitrag von Susiboy »

Das ganze ist umstritten, ein Teil der Rechtsprechung (z.B. das OVG Berlin) wendet § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG auch auf Kostenbescheide an, mit denen Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen erhoben werden. Im übrigen ist die Heilung einer fehlenden Anhördung zwar möglich, geschieht dieses im Rechtsbehelfsverfahren, so ist aber die Kostenfolge aus § 80 Abs. 1 S. 2 VwVfG zu beachten.
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