Kostenbescheid
Moderator: Verwaltung
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Kostenbescheid
Muss beim Erlass eines Kostenbescheids eine Anhörung erfolgen oder greift dort 28 II Nr. 5 VwVfG ?
Hallo derDude,
ich glaub, Du hast da was falsch verstanden: Wenn die Anhörung fehlt, kann sie, wie du auch schreibst, geheilt werden. Jedoch führt eine fehlende Anhörung auf keinen Fall zur Nichtigkeit des VA, sondern nur dazu, dass der VA formell rechtswidrig aber dennoch bestandskräftig ist.
Viele Grüße
ich glaub, Du hast da was falsch verstanden: Wenn die Anhörung fehlt, kann sie, wie du auch schreibst, geheilt werden. Jedoch führt eine fehlende Anhörung auf keinen Fall zur Nichtigkeit des VA, sondern nur dazu, dass der VA formell rechtswidrig aber dennoch bestandskräftig ist.
Viele Grüße
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Das ganze ist umstritten, ein Teil der Rechtsprechung (z.B. das OVG Berlin) wendet § 28 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG auch auf Kostenbescheide an, mit denen Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen erhoben werden. Im übrigen ist die Heilung einer fehlenden Anhördung zwar möglich, geschieht dieses im Rechtsbehelfsverfahren, so ist aber die Kostenfolge aus § 80 Abs. 1 S. 2 VwVfG zu beachten.