Rechtsgrundlagenproblem

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Charly
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Registriert: Donnerstag 22. September 2005, 18:16

Rechtsgrundlagenproblem

Beitrag von Charly »

Aufgrund eines Gesetzes wird eine Rechtsverordnung erlassen. Beide ermächtigen die zuständige Behörde dazu, Anordnungen zu treffen.

Ist nun Rechtsgrundlage für die Anordnung

nur die Rechtsverordnung (spezieller) oder

nur das Gesetz (materiell) oder

beides zusammen ?

bin für wirklich jede anregung dankbar ...
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