Die Schummelei mit Platz bei der HA

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@BuggerT

Dier hab ich mir natürlich schon markiert und werde die mir morgen mal durchlesen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wieviel cm muss man Platz lassen, wenn es heisst "1/3 Rand lassen"?
Und wieviel Platz lasse ich oben und unten frei, wenn nix angegeben ist?
:-k

oben
unten
links
recht?????
Ollibolli
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Beitrag von Ollibolli »

Noch eine Anmerkung von Korrektorseite: Bei uns am Lehrstuhl war die Direktive, alles über der maximalen Seitenanzahl Geschrieben nicht mehr zu berücksichtigen.
Wir haben dann zwar immer ein paar Arbeiten mit extremen Formatierungen, am nervigsten fand ich geringeren Zeichenabstand, das habe ich aber nie angestrichen, weil ich keine Lust hatte, das nachzumessen.
Gerade im Strafrecht kann die Seitenbegrenzung aber auch einen Lerneffekt haben, nämlich Schwerpunkte richtig zu setzen. Ich würde mich daher daran halten.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Pokerface hat geschrieben:Wieviel cm muss man Platz lassen, wenn es heisst "1/3 Rand lassen"?
Und wieviel Platz lasse ich oben und unten frei, wenn nix angegeben ist?
:-k

oben
unten
links
recht?????
Erstell Dir am besten eine Dokumentenvorlage für Hausarbeiten in Word. Findest Du sonst auch im Internet.

Links 7 cm Rand, rechts 1,25, oben 1 cm, unten 1 cm. Muss ja auch lesbar sein. Schrift daher in 1,5 Zeilenabstand, FN einfacher Zeilenabstand.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Glen Rothes hat geschrieben:Mal von Assistentenseite: Gibt es ernsthaft Korrektoren, die auf sowas achten?! Mir ist das völlig egal, ob rot oder kein Rand oder....Hauptsache der Inhalt stimmt.
Ich bekam heftig Punktabzug dafür, dass ich den druckbaren Bereich oben und unten erhöht hatte. Dabei hatten Zeilenabstand etc. gestimmt. [-X [-X [-(
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

Also bei uns sieht das keiner so "eng", nicht nur Glen. Ich habe den Rand links, der vorgeschrieben war auch so eingestellt, dafür ist der Rand rechts bei mir fast enfallen. Hat 2 Seiten ausgemacht, nach ob und nach unten hab ich das auch verschoben und es war kein Problem.

Hoffe mal bei der StrafR-HA die morgen rauskommt, sehn das die Korrektoren genauso. [-o<
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ähh mit der Schriftart lässt sich wohl auch einiges rausholen, Narrow wars glaube ich und sieht aus wie Arial
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Claudia
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Beitrag von Claudia »

Bei uns war meistens sogar noch die Schriftart vorgegeben. Und genau nachgemessen wurde da auch immer... Ich würde da also kein großes Risiko eingehen und lieber soweit irgendwie möglich überflüssige Wörter oder Sätze rausnehmen.
Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

So, sitze jetzt auch an meiner ersten Hausarbeit (Strafrecht), wir dürfen allerdings "nur" 18 Seiten schreiben und ich hab jetzt zwar ein Grobgerüst aber kann mich gar nicht entscheiden womit ich jetzt genau anfangen soll. :-s :D

Wie sieht das aus wegen nem Deckblatt ? Was kommt da drauf ? Einfach Matrikelnummer, Thema der Hausarbeit, Datum ?! Oder macht man sowas gar nicht (unser prof hat dazu gar nichts gesagt). Genauso Mappe: Ich nehme mal an Korrektoren sehen es höchst ungern dass in Klarsichtfolie zu packen (wie es einer unbedingt vorhat ;) :D ), aber eine einfache Klipp-Mappe wo man die Blätter reinklippt sollte reichen, oder lieber alles lochen und einheften, oder ist das schitte-wurscht-egal ?!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich kenne Fälle, da wurde die Diskette am Lehrstuhl abgegeben
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Auch aus Korrektorensicht: Es hängt natürlich vom Lehrstuhl ab, wie genau auf diese Dinge geschaut wird. Bei uns ist das sehr locker, wobei besonders dreiste und offensichtliche Tricks natürlich auch nicht gerne gesehen sind. Als Faustregel könnte man vielleicht sagen: Je genauer die Angaben zur Formatierung auf der Aufgabenstellung, desto pedantischer der Lehrstuhl und damit auch die Korrektur. Schließlich hat es wenig Sinn, alle denkbaren Parameter genau vorzuschreiben und dann nicht darauf zu achten, ob sie auch eingehalten werden. Wenn es hingegen nur 1,5 Zeilen, 12 Pt. heißt - dann ist der Rest zum Abschuss freigegeben ... NEIN. Im Ernst, es muss noch ordentlich aussehen und die Arbeit darf nicht zu geschwätzig sein - ansonsten droht Abzug, wenn auch ganz bestimmt nicht schematisch. Und bis zum bitteren Ende lese ich die Dinger auch. Die Stimmung ist dann allerdings entsprechend ... Davon abgesehen ist der obige Tip, Seitenbegrenzung als Anregung zur Schwerpunktsetzung zu verstehen, natürlich goldrichtig. Das gibt dann nämlich nicht nur keinen Punktabzug, sondern eine gute Note.
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Fluffy hat geschrieben: Wie sieht das aus wegen nem Deckblatt ? Was kommt da drauf ? Einfach Matrikelnummer, Thema der Hausarbeit, Datum ?! Oder macht man sowas gar nicht (unser prof hat dazu gar nichts gesagt). Genauso Mappe: Ich nehme mal an Korrektoren sehen es höchst ungern dass in Klarsichtfolie zu packen (wie es einer unbedingt vorhat ;) :D ), aber eine einfache Klipp-Mappe wo man die Blätter reinklippt sollte reichen, oder lieber alles lochen und einheften, oder ist das schitte-wurscht-egal ?!
Genau: Name, Matrikelnummer, Name des Prof und der Veranstaltung ... vielleicht habe ich etwas vergessen.

Zur Mappe: Der Korrektor will a) blättern und b) draufkritzeln. Alles, was das ohne Probleme ermöglicht, wird gerne gesehen. Ansonsten völlig egal. Ich finde allzu aufwendige Verpackungen (zB gebunden) etwas lächerlich, schwöre aber hoch und heilig, dass es die Bewertung nicht beeinflusst.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Ich finde immer, dass sich diese Spiralbindung als Verpackung prima anbietet. Mit einer Klarsichtfolie vorne drauf und einem Papprücken hinten.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Beitrag von Fluffy »

strafrechtler hat geschrieben: Genau: Name, Matrikelnummer, Name des Prof und der Veranstaltung ... vielleicht habe ich etwas vergessen.
Da kommt mein richtiger Name drauf - wo bleibt meine Anonymität :D :-s ??? Ich dachte man beschreibt im Grundstudium immer alles (Klausuren, HA) "nur" mit der Matrikelnummer ?!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ach immer diese Angst vor Formalia - schon mal echte Gutachten auch Rechtsanwaltshand gesehen? ;) *lol*
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