Staatsprinzipien

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Staatsprinzipien

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie prüft man eigentlich die Staatsprinzipien?
Habe gehört, dass es in einer Klausur vorkommen kann, dass man diese durchprüfen muss. Aber wie macht man das denn? Finde irgendwie nirgends ein Schema oder ähnliches dafür.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, danke.
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Baron
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Beitrag von Baron »

da gibts auch kein schema dazu, sondern sehr viel rumgelaber :)
Kadet
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Beitrag von Kadet »

Das Schema gibt Art. 20 vor.

der Rest ist deiner freien Argumentation überlassen,
da macht Jura dann auch mal wieder Spass,
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Da gibt es in der Tat kein Schema! Meist wird es um das Rechtsstaatsprinzip bzw. seine Ausprägungen gehen, insbes. Bestimmtheitsgrundsatz und Verhältnismäßigkeitsgebot. Da muss man dann eine Menge allgemeines Zeugs labern, kann aber mal so etwas wie eine eigene Meinung reinbringen, zumindest eine eigene Argumentation aufbauen, solange diese halbwegs vernünftig ist.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für die bisherigen Antworten.
Also schaue ich mir an, was ein Prinzip beinhaltet und dann versuche ich durch Argumentation darunter zu subsumieren?
Ist es dann also nicht mehr ein Gutachten-Aufbau wie man ihn sonst kennt, sondern mehr ein Aufsatz im Gutachten?
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Olli
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Beitrag von Olli »

Na, den Gutachten-Stil musst Du schon einhalten. Meist prüfst Du solche Fragen irgendwo ausführlicher im Gutachten.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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