Was ist dann mit dem Gesetz?!
Moderator: Verwaltung
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Was ist dann mit dem Gesetz?!
Was ich mal gerne wissen würde:
Für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes sind ja normalerweise die Referenten im entsprechenden Ministerium zuständig, die dann auch noch Expertenmeinungen oder Hilfe von Sachverständigen von außen hinzuziehen können. So wird dann ein Gesetzesentwurf erarbeitet.
Was ist nun aber, wenn ein Gesetz nicht auf diesem, meiner Meinung nach üblichen Wege, ausgearbeitet wird, sondern komplett von außen z.B. von einer Rechtsanwaltskanzlei, die auf diesem Gebiet allerdings ausgesprochene Experten sind? Es ist also quasi ein reines "Expertengesetz". Was passiert dann?? Ist es dadurch, unabhängig vom folgenden Verfahren, nichtig oder ist es, weil es eben von Experten ausgearbeitet wurde, evtl. doch anzuerkennen? Oder ist es egal, ob das Gesetz an sich "stimmt", weil es von Experten erarbeitet wurde, weil allein die Tatsache, DASS es eben nicht als Referentenentwurf, sondern komplett von außen erarbeitet wurde, schon dazu führt, dass es nichtig ist?
Weiß da jemand eine Antwort?
Für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes sind ja normalerweise die Referenten im entsprechenden Ministerium zuständig, die dann auch noch Expertenmeinungen oder Hilfe von Sachverständigen von außen hinzuziehen können. So wird dann ein Gesetzesentwurf erarbeitet.
Was ist nun aber, wenn ein Gesetz nicht auf diesem, meiner Meinung nach üblichen Wege, ausgearbeitet wird, sondern komplett von außen z.B. von einer Rechtsanwaltskanzlei, die auf diesem Gebiet allerdings ausgesprochene Experten sind? Es ist also quasi ein reines "Expertengesetz". Was passiert dann?? Ist es dadurch, unabhängig vom folgenden Verfahren, nichtig oder ist es, weil es eben von Experten ausgearbeitet wurde, evtl. doch anzuerkennen? Oder ist es egal, ob das Gesetz an sich "stimmt", weil es von Experten erarbeitet wurde, weil allein die Tatsache, DASS es eben nicht als Referentenentwurf, sondern komplett von außen erarbeitet wurde, schon dazu führt, dass es nichtig ist?
Weiß da jemand eine Antwort?
- Olli
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Da gab es doch von Kritschgau eine Antwort drauf, oder?
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=11298
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In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Nein. Leider nicht. Dort habe ich ja gefragt, ob bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen überhaupt Außenstehende zu beteiligen sind. Und die Antwort war ein ja.
Jetzt will ich ja etwas ganz anderes wissen. Les nochmal genau mein Anliegen durch. Dass es Beteiligungen von außen geben kann, weiß ich jetzt ja, dazu habe ich auch genug gefunden. Aber was ist, wenn nicht nur eine Beteiligung von außen, wie es ja üblich ist, sondern eine komplette Ausarbeitung von außen geschehen ist? Das ist meine Frage auch in Bezug auf oben geschriebenen Beitrag. Und das ist eben nicht üblich. Daher meine Frage, was dann mit dem Gesetz passiert...
Jetzt will ich ja etwas ganz anderes wissen. Les nochmal genau mein Anliegen durch. Dass es Beteiligungen von außen geben kann, weiß ich jetzt ja, dazu habe ich auch genug gefunden. Aber was ist, wenn nicht nur eine Beteiligung von außen, wie es ja üblich ist, sondern eine komplette Ausarbeitung von außen geschehen ist? Das ist meine Frage auch in Bezug auf oben geschriebenen Beitrag. Und das ist eben nicht üblich. Daher meine Frage, was dann mit dem Gesetz passiert...
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Sehe ich auch so, das Gesetz ist ja nciht einfach ncihtig... es ist RW, naja aber RW ist es nicht wenn es RM ist und RM müsste es sein wenn es Fromell RM ist und Materiell RM ist... Das düsste dann zumindestens auch bei Gesetzen vorliegen, die komplett von "Profis" ausgearbeitet wurden. Solange das Formelle dann noch stimmt
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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@ Syd26
Das stimmt so nicht. Im Verfahren wird das Gesetz nicht mehr gemacht. Da wird nur beraten, abgestimmt etc. Das eigentlich Machen des Gesetzes, also des Gesetzentwurfes, wird von dem Verfahren betrieben. Und da gibt es eben diesen üblichen Weg und in der Literatur steht auch nichts anderes, was passiert, wenn es eben komplett von außen erarbeitet wurde.
Das stimmt so nicht. Im Verfahren wird das Gesetz nicht mehr gemacht. Da wird nur beraten, abgestimmt etc. Das eigentlich Machen des Gesetzes, also des Gesetzentwurfes, wird von dem Verfahren betrieben. Und da gibt es eben diesen üblichen Weg und in der Literatur steht auch nichts anderes, was passiert, wenn es eben komplett von außen erarbeitet wurde.
- Olli
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Na ja, wenn über das Gesetz abgestimmt wurde, dann ist es doch ok. Was vorher passiert ist, ist doch egal. Wenn die Mehrheit mit dem Entwurf nicht einverstanden ist - und sei es, dass es komplett extern erstellt wurde - dann stimmt sie dagegen.
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@ all
Was ist aber, wenn die Bundesregierung den Auftrag an die Kanzlei vergab, den Gesetzesentwurf auszuarbeiten und der fertige Gesetzesentwurf dann aber von zwei Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde?
Das ist ja eigentlich zweischneidig, denn die endgültige Initiative machen die beiden Fraktionen (also durch die "Mitte des Bundestages", wozu die Fraktionen ja zählen), den Auftrag für den Gesetzesentwurf selbst vergab aber die Bundesregierung, die ja wieder ein anderer Teil (eben Initiative "der Bundesregierung") ist.
Wie ist das zu bewerten? Mit allen Vorbereitungen hatten die 2 Fraktionen, die den Entwurf einbringen, nichts zu tun. Da war die Regierung auftraggebend.
In meinen GG-Kommentar steht zu Art. 76 I GG, "dass Initiativen unzulässig sind, die sich in EINER gemeinsamen Vorlage mehrerer Initiativberechtigter niederschlägt." Ist das hier der Fall?? Bundesregierung gibt Auftag nach außen zur Ausarbeitung, und 2 Regierungsfraktionen bringen diesen dann in den Bundestag ein? Oder ist es hier wieder etwas anderes? Nämlich dass das ganze Vorgeplänkel mit der Auftragsvergabe durch die BReg unwichtig ist, da letztlich nur die Initiative zählt, und die kommt nunmal von den beiden Regierungsfraktionen, also aus der Mitte des Bundestages?? Das würde aber wiederum bedeuten, dass man die Gesetzesvorbereitung außer Acht lässt, und das kann ja auch nicht sein; immerhin ist die z.B. in der GGO geregelt.
Das ist zum Mäusemelken. Was man auch macht, immer taucht ein neues Problem auf. Irgendwie gibts da keine Lösung, weil man sich immer im Kreis dreht
Oder könnte man folgendes vertreten: Die 2 Regierungsfraktionen, die den Gesetzentwurf einbringen, gehören ja zur Bundesregierung. Diese vergab auch den Auftrag, diesen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Könnte man nun sagen, dass die Initiative doch von der Bundesregierung kommt, weil die einbringenden Fraktionen eben Regierungsfraktionen sind und alles davor eben auch von der Bundesregierung ausging??
Was ist aber, wenn die Bundesregierung den Auftrag an die Kanzlei vergab, den Gesetzesentwurf auszuarbeiten und der fertige Gesetzesentwurf dann aber von zwei Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde?
Das ist ja eigentlich zweischneidig, denn die endgültige Initiative machen die beiden Fraktionen (also durch die "Mitte des Bundestages", wozu die Fraktionen ja zählen), den Auftrag für den Gesetzesentwurf selbst vergab aber die Bundesregierung, die ja wieder ein anderer Teil (eben Initiative "der Bundesregierung") ist.
Wie ist das zu bewerten? Mit allen Vorbereitungen hatten die 2 Fraktionen, die den Entwurf einbringen, nichts zu tun. Da war die Regierung auftraggebend.
In meinen GG-Kommentar steht zu Art. 76 I GG, "dass Initiativen unzulässig sind, die sich in EINER gemeinsamen Vorlage mehrerer Initiativberechtigter niederschlägt." Ist das hier der Fall?? Bundesregierung gibt Auftag nach außen zur Ausarbeitung, und 2 Regierungsfraktionen bringen diesen dann in den Bundestag ein? Oder ist es hier wieder etwas anderes? Nämlich dass das ganze Vorgeplänkel mit der Auftragsvergabe durch die BReg unwichtig ist, da letztlich nur die Initiative zählt, und die kommt nunmal von den beiden Regierungsfraktionen, also aus der Mitte des Bundestages?? Das würde aber wiederum bedeuten, dass man die Gesetzesvorbereitung außer Acht lässt, und das kann ja auch nicht sein; immerhin ist die z.B. in der GGO geregelt.
Das ist zum Mäusemelken. Was man auch macht, immer taucht ein neues Problem auf. Irgendwie gibts da keine Lösung, weil man sich immer im Kreis dreht
Oder könnte man folgendes vertreten: Die 2 Regierungsfraktionen, die den Gesetzentwurf einbringen, gehören ja zur Bundesregierung. Diese vergab auch den Auftrag, diesen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Könnte man nun sagen, dass die Initiative doch von der Bundesregierung kommt, weil die einbringenden Fraktionen eben Regierungsfraktionen sind und alles davor eben auch von der Bundesregierung ausging??
- Kritschgau
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Das Erstellen eines Gesetzesentwurfs ist kein "Machen" eines Gesetzes. Das "Machen" geschieht im Gesetzgebungsverfahren und da sind keine Kanzleien oder sonstige Externe beteiligt.ziviman hat geschrieben:@ Syd26
Das stimmt so nicht. Im Verfahren wird das Gesetz nicht mehr gemacht. Da wird nur beraten, abgestimmt etc. Das eigentlich Machen des Gesetzes, also des Gesetzentwurfes, wird von dem Verfahren betrieben. Und da gibt es eben diesen üblichen Weg und in der Literatur steht auch nichts anderes, was passiert, wenn es eben komplett von außen erarbeitet wurde.
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Dachte doch, dass ich ein Dejavue habe.cliffhanger hat geschrieben:Da gab es doch von Kritschgau eine Antwort drauf, oder?
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