§ 4 II Bundesdatenschutzgesetz:
"Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben."
Handelt es sich dabei um eine Verfahrensvorschrift oder um eine materielle Vorschrift ?
Habe in diversen Fallbüchern dies unter Verfahrensvorschrift gefunden ?
Wo prüfe ich es ?
BDSG - Verfahrensvorschrift ?
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