Ausfertigung von Gesetzen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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ziviman
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Ausfertigung von Gesetzen

Beitrag von ziviman »

Hallo Leute, mag ja sein, dass ich Euch langsam nerve, aber was wäre in folgendem Fall zu sagen:



Ohne ein Gesetz zu prüfen, beschließt der Bundespräsident, es zunächst nicht auszufertigen. Das Ganze auch in Verbindung mit dem von mir schon einnmal angesprochenen Problem, dass er die Entscheidung des BVerfG über eine gegen dieses noch nicht ausgefertigte Gesetz gestellte Verfassungsbeschwerde abwarten will. Aus diesem Grund und ohne das Gesetz zu prüfen, will er es nicht ausfertigen. Das ist tatsächlich der Fall und nicht etwa ein von mir ausgedachtes Szenario!!!!
Geht das überhaupt?? Er muss es doch entweder ausfertigen, oder, wenn ER es für problematisch hält, prüfen. Aber ohne zu prüfen es nicht ausfertigen, das ist meiner Meinung nach doch nicht möglich, oder?? Und die Sache mit der Verfassungsbeschwerde muss er doch eigentlich wissen, dass nämlich eine solche gegen ein noch nicht ausgefertigtes Gesetz niemals angenommen wird (außer es handelt sich um ein völkervertragliches Gesetz, was aber im Fall nicht gegeben ist).
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