Was ist ein Betriebsteil i.S.d. § 613a BGB?
Greift § 613a BGB auch, wenn man aus einem insolventen aber noch fortgeführten Unternehmen die rentablen Bestandteile (z.B. Entwicklungsabteilung, Know-How, Patente, Kundendaten) herauskauft?
Wenn man den Sachverhalt unter Ausklammerung der Insolvenz betrachtet, würde ich schon einen Betriebsübergang annehmen, frage mich aber, ob im Insolvenzfall nicht Sonderregelungen gelten.
[ArbR][InsOR]Frage zum Betriebsübergang nach § 613a BGB
Moderator: Verwaltung
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... wegen 613a grds unzulässig.TaxMan hat geschrieben:wieso sollte denn der veräußerer seine AN kurz vor Veräußerung deswegen kündigen ?!
EDIT:
okay ... vll. bestandteil des KV ... aber ist sowas zulässig ?!
Brain,
die betriebsbedingte Kündigung auf Basis eines Sanierungskonzeptes kann m.W. sowohl vom Erwerber als auch vom Veräußerer ausgesprochen werden. Wenn es eine Bedingung im Unternehmens-KV ist, dann wird das aber wohl eher der Veräußerer erledigen.