Hoffe, daß Frage hier richtig gepostet ist.
Ist es eigentlich zwingend notwendig, daß nach Einzahlung der zweiten Hälfte des Gesellschafteranteiles in eine GmbH dies schriftlich durch Gesellschafterbeschluß bestätigt wird? Oder kann "mündlich" beschlossen werden, daß Gesellschafteranteile nunmehr eingezahlt sind.
Ist hierbei zwingend ein Notar zu beteiligen?
Danke für Antworten
Gesellschafterbeschluß zu Einzahlung des GmbH-Anteils
Moderator: Verwaltung
- Elandee
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Also in chronologischer Reihenfolge
1. GmbH gegründet - Notar beteiligt
2. 1. Hälfte Gesellschafteranteil eingezahlt - Notar beteiligt - Gesellschafterbeschluß, daß Geld korrekt gezahlt wurde.
3. GF fordert - mündlich - zur Zahlung der 2. Hälfte Gesellschafteranteile auf, Anteile wurden nachweislich (Kontounterlagen) korrekt eingezahlt.
Frage: bedarf es bei Schritt 3 noch eines Gesellschafterbeschlusses, daß 2. Hälfte Gesellschafteranteile korrekt gezahlt wurde? Falls ja, muß das zwingend schriftlich erfolgen? Wird dazu notarielle Beurkundung benötigt?
1. GmbH gegründet - Notar beteiligt
2. 1. Hälfte Gesellschafteranteil eingezahlt - Notar beteiligt - Gesellschafterbeschluß, daß Geld korrekt gezahlt wurde.
3. GF fordert - mündlich - zur Zahlung der 2. Hälfte Gesellschafteranteile auf, Anteile wurden nachweislich (Kontounterlagen) korrekt eingezahlt.
Frage: bedarf es bei Schritt 3 noch eines Gesellschafterbeschlusses, daß 2. Hälfte Gesellschafteranteile korrekt gezahlt wurde? Falls ja, muß das zwingend schriftlich erfolgen? Wird dazu notarielle Beurkundung benötigt?