Gesellschafterbeschluß zu Einzahlung des GmbH-Anteils

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gesellschafterbeschluß zu Einzahlung des GmbH-Anteils

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hoffe, daß Frage hier richtig gepostet ist.

Ist es eigentlich zwingend notwendig, daß nach Einzahlung der zweiten Hälfte des Gesellschafteranteiles in eine GmbH dies schriftlich durch Gesellschafterbeschluß bestätigt wird? Oder kann "mündlich" beschlossen werden, daß Gesellschafteranteile nunmehr eingezahlt sind.
Ist hierbei zwingend ein Notar zu beteiligen?

Danke für Antworten
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Elandee
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Beitrag von Elandee »

Verstehe die Frage nicht ganz, kannst du das nochmal genauer formulieren? Wie soll denn die Tatsache der Einzahlung von einem feststellenden Beschluss abhängen? Auf Basis welcher Vorschrift soll da auch noch ein Notar mit drinhängen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also in chronologischer Reihenfolge

1. GmbH gegründet - Notar beteiligt

2. 1. Hälfte Gesellschafteranteil eingezahlt - Notar beteiligt - Gesellschafterbeschluß, daß Geld korrekt gezahlt wurde.

3. GF fordert - mündlich - zur Zahlung der 2. Hälfte Gesellschafteranteile auf, Anteile wurden nachweislich (Kontounterlagen) korrekt eingezahlt.

Frage: bedarf es bei Schritt 3 noch eines Gesellschafterbeschlusses, daß 2. Hälfte Gesellschafteranteile korrekt gezahlt wurde? Falls ja, muß das zwingend schriftlich erfolgen? Wird dazu notarielle Beurkundung benötigt?
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