anfechtung- ausgeschlossen zw Kaufleuten??
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anfechtung- ausgeschlossen zw Kaufleuten??
Hallo!
und noch eine frage von mir.
Ich habe vor kurzem etwas darüber gelesen, dass die Meinung vertreten wird, eine Anfechtung eines KV zw Kaufleuten wäre nicht möglich.
Nur finde ich das Buch bzw die Stelle nicht mehr, zumindest jetzt. Hat da denn irgendwer schonmal was von gehört?! oder verwechsle ich das nachher mit irgendwas anderem?!
die Leute aus meiner AG haben mich nur mit großen augen angeguckt u haben da noch nie nie nie was von gehört. jetzt bin ich ein bissle unsicher geworden
danköööö
und noch eine frage von mir.
Ich habe vor kurzem etwas darüber gelesen, dass die Meinung vertreten wird, eine Anfechtung eines KV zw Kaufleuten wäre nicht möglich.
Nur finde ich das Buch bzw die Stelle nicht mehr, zumindest jetzt. Hat da denn irgendwer schonmal was von gehört?! oder verwechsle ich das nachher mit irgendwas anderem?!
die Leute aus meiner AG haben mich nur mit großen augen angeguckt u haben da noch nie nie nie was von gehört. jetzt bin ich ein bissle unsicher geworden
danköööö
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Vielleicht hast du einen Fall zum Gesellschaftsrecht gelesen. Da kriegst du Probleme, wenn du einen Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag anfechten lässt und alles nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden muss. Dafür gibt's dann statt der Anfechtung das Institut der fehlerhaften Gesellschaft.
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.... Für §§ 119 Abs. 2 und 123 BGB gilt, dass sie wie im Allgemeinen Zivilrecht Anwendung finden. Strittig verbleibt dann § 119 Abs. 1 BGB. Nach der Rechtssprechung wird einem Kaufmann die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums dann verwehrt, wenn der Irrtum des Kaufmanns auf eigener Unsorgfalt beruht. Für weiteres ist das Urteil des LG Tübinge` vom Fuße des Österbergs samt Anmerkung eine gute Adresse um das Problem zu vertiefen. .... soweit, Schluss für heute und alaaf!
Ein kfm. Bestätigungsschreiben kann nicht angefochten werden, weil die Regeln der Rechtsscheinshaftung greifen. Sofern ein unverzüglicher Widerspruch bzgl. des Schreibens unterbleibt, ist eine Anfechtung ausgeschlossen, da sonst das ganze Konstrukt hinfällig wäre.
Stichwörter: Schnelllebigkeit und Rechtssicherheit (-klarheit) im Handelsverkehr.
Stichwörter: Schnelllebigkeit und Rechtssicherheit (-klarheit) im Handelsverkehr.
Henning Wenzel - Kaufrechtliche Probleme in der Unternehmenspraxis und Lösungsvorschläge DB 2003 S. 1890 und dort unter aa.)
Das ist auch ein Autor vom Rolf Schmidt Verlag, und ich hab bis jetzt keinen gefunden der sich seiner Meinung angeschlossen hat, also eher mit Vorsicht zu genießen. Hab mich aber auch nicht tiefer mit dem Problem befasst.
Das ist auch ein Autor vom Rolf Schmidt Verlag, und ich hab bis jetzt keinen gefunden der sich seiner Meinung angeschlossen hat, also eher mit Vorsicht zu genießen. Hab mich aber auch nicht tiefer mit dem Problem befasst.
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danke für eure vielen antworten
@twist
es geht um einen fall, den ich bei "leistungsort-nebensächlich?" thread geschildert habe.
kurz:
Kaufmann B genehmigt einen Vertrag zwischen ihm und Kaufmann X, stellt dann aber einen error in objecto fest u ficht an. Die beiden sind langjährig miteinader in Geschätskontakt - falls das was an der anfechtungsmöglichkeit ändert
@twist
es geht um einen fall, den ich bei "leistungsort-nebensächlich?" thread geschildert habe.
kurz:
Kaufmann B genehmigt einen Vertrag zwischen ihm und Kaufmann X, stellt dann aber einen error in objecto fest u ficht an. Die beiden sind langjährig miteinader in Geschätskontakt - falls das was an der anfechtungsmöglichkeit ändert