anfechtung- ausgeschlossen zw Kaufleuten??

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Paradoxia
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anfechtung- ausgeschlossen zw Kaufleuten??

Beitrag von Paradoxia »

Hallo!

und noch eine frage von mir.

Ich habe vor kurzem etwas darüber gelesen, dass die Meinung vertreten wird, eine Anfechtung eines KV zw Kaufleuten wäre nicht möglich.

Nur finde ich das Buch bzw die Stelle nicht mehr, zumindest jetzt. Hat da denn irgendwer schonmal was von gehört?! oder verwechsle ich das nachher mit irgendwas anderem?!
die Leute aus meiner AG haben mich nur mit großen augen angeguckt u haben da noch nie nie nie was von gehört. jetzt bin ich ein bissle unsicher geworden :)

danköööö :)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

:eeeeek: :eeeeek: .

Noch nie was in diese Richtung gehört!


grtz
BuggerT
Paradoxia
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Beitrag von Paradoxia »

ei coole smileys :) wo gibtsn die?
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Von unmöglicher Anfechtung habe ich bisher auch noch nichts gehört, aber ich erinnere mich vage an den § 377 HGB. Da soll es (bei Mändeln) einen wesentlichen Unterschied machen, ob die Parteien Kaufleute sind oder nicht...
"Also hopphopp!"
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die nicht erfolge Mängelrüge (§ 377 HGB) kann unter Kaufleuten die Gewährleistung ausschließen.

Mit Anfechtung hat das aber nix zu tun.
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

kann?! ;P Wusste gar nicht dass es sich dabei um eine kann Vorschrift handelt, werd eich wohl morgen auch gleihc nochmal nachschauen
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Paradoxia
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Beitrag von Paradoxia »

wunderbar, dann fällt das flach.

dankeschön :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielleicht hast du einen Fall zum Gesellschaftsrecht gelesen. Da kriegst du Probleme, wenn du einen Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag anfechten lässt und alles nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden muss. Dafür gibt's dann statt der Anfechtung das Institut der fehlerhaften Gesellschaft.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

evt.:

LG Tübingen, Urteil vom 19.12.1995 - 2 KfHO 117/95

Lindemann, JZ 1997, 312


hat lsk von beck ausgespuckt

bitte kurze mitteilung, um was es genau geht. habe nur leitsätze...
jan
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Beitrag von jan »

Möglicherweise meinst du die Anfechtung des kaufm. Bestätigungsschreiben...Hier ist eine Anfechtung wegen § 119 analog ausgeschlossen, wenn der Sinn und Zweck des Schreibens entgegensteht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

.... Für §§ 119 Abs. 2 und 123 BGB gilt, dass sie wie im Allgemeinen Zivilrecht Anwendung finden. Strittig verbleibt dann § 119 Abs. 1 BGB. Nach der Rechtssprechung wird einem Kaufmann die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums dann verwehrt, wenn der Irrtum des Kaufmanns auf eigener Unsorgfalt beruht. Für weiteres ist das Urteil des LG Tübinge` vom Fuße des Österbergs samt Anmerkung eine gute Adresse um das Problem zu vertiefen. .... soweit, Schluss für heute und alaaf! :occasion9:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ein kfm. Bestätigungsschreiben kann nicht angefochten werden, weil die Regeln der Rechtsscheinshaftung greifen. Sofern ein unverzüglicher Widerspruch bzgl. des Schreibens unterbleibt, ist eine Anfechtung ausgeschlossen, da sonst das ganze Konstrukt hinfällig wäre.

Stichwörter: Schnelllebigkeit und Rechtssicherheit (-klarheit) im Handelsverkehr.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Henning Wenzel - Kaufrechtliche Probleme in der Unternehmenspraxis und Lösungsvorschläge DB 2003 S. 1890 und dort unter aa.)

Das ist auch ein Autor vom Rolf Schmidt Verlag, und ich hab bis jetzt keinen gefunden der sich seiner Meinung angeschlossen hat, also eher mit Vorsicht zu genießen. Hab mich aber auch nicht tiefer mit dem Problem befasst.
Paradoxia
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Beitrag von Paradoxia »

danke für eure vielen antworten :)

@twist

es geht um einen fall, den ich bei "leistungsort-nebensächlich?" thread geschildert habe.

kurz:
Kaufmann B genehmigt einen Vertrag zwischen ihm und Kaufmann X, stellt dann aber einen error in objecto fest u ficht an. Die beiden sind langjährig miteinader in Geschätskontakt - falls das was an der anfechtungsmöglichkeit ändert ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ paradoxia: nein, es geht um dieses problem :) ... hab nur kurz div. stichwörter in der leitsatzkartei von beck (lsk) gesucht und o.g. fundstelle(n) gefunden. inhalt kenne ich nicht, da ich keine jz zur hand habe.
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