Rechtsnatur der Eigentumswohnung ?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Rechtsnatur der Eigentumswohnung ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir jemand sagen, was genau eine Eigentumswohnung rechtlich ist ?

Welche Übertragungsakte sind notwendig, um solch eine Wohnung zu übereignen ?

Danke schon mal!
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Baron
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Beitrag von Baron »

§ 4 WEG
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ah, danke...hab es mittlerweile auch rausgefunden.

Bei einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum müsste es sich demnach über ein "Vertrag über ein Grundstück oder grundstückslgleiches Recht" (§ 358 IV BGB) handeln ?

Oder sind "grundstücksgleiche Rechte" was anderes ? :-k
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Daniel22 hat geschrieben:Ah, danke...hab es mittlerweile auch rausgefunden.

Bei einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum müsste es sich demnach über ein "Vertrag über ein Grundstück oder grundstückslgleiches Recht" (§ 358 IV BGB) handeln ?

Oder sind "grundstücksgleiche Rechte" was anderes ? :-k
Weiß jetzt nicht genau, was du meinst. Aber wenn es dir um das Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung bereits bestehenden Wohnungseigentums geht: hierfür gilt § 311 b I BGB (unmittelbar!).


grtz
BuggerT
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