Kann mir jemand sagen, was genau eine Eigentumswohnung rechtlich ist ?
Welche Übertragungsakte sind notwendig, um solch eine Wohnung zu übereignen ?
Danke schon mal!
Rechtsnatur der Eigentumswohnung ?
Moderator: Verwaltung
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
- BuggerT
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4405
- Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
- Ausbildungslevel: Au-was?
Weiß jetzt nicht genau, was du meinst. Aber wenn es dir um das Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung bereits bestehenden Wohnungseigentums geht: hierfür gilt § 311 b I BGB (unmittelbar!).Daniel22 hat geschrieben:Ah, danke...hab es mittlerweile auch rausgefunden.
Bei einem Kaufvertrag über Wohnungseigentum müsste es sich demnach über ein "Vertrag über ein Grundstück oder grundstückslgleiches Recht" (§ 358 IV BGB) handeln ?
Oder sind "grundstücksgleiche Rechte" was anderes ?
grtz
BuggerT