Zufälligkeit der Schadensverlagerung bei der Drittschadensliquidation

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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dionysos
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Zufälligkeit der Schadensverlagerung bei der Drittschadensliquidation

Beitrag von dionysos »

Hallo zusammen,

Kann jemand kurz erklären, was mit der "Zufälligkeit" der Schadensverlagerung bei der DSL gemeint ist? Irgendwie wird das nirgendwo genau erklärt bzw. definiert...

Danke!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Zufall soll in dem Zusammenhang bedeuten, daß der Schaden aus Sicht des Schädigers genauso gut hätte beim Anspruchsinhaber (dem Vertragspartner) eintreten können. Dahinter steckt folgende Erwägung: Der Schädiger hat gegenüber seinem Vertragspartner gewisse Pflichten. Dazu gehört etwa beim Versendungskauf die Pflicht, die Sache nicht zu beschädigen. Er weiß also, daß von ihm ein bestimmtes Verhalten erwartet wird. Es wird als unbillig empfunden, daß er in den typischen DSL-Situationen nicht haften soll, obwohl er davon ausgehen mußte, daß er im Fall einer Pflichtverletzung "dran ist". Es kommt also nur darauf an, daß eine bestimmte Pflicht besteht, nicht gegenüber wem. Fazit: Es ist eine Durchbrechung des Grundsatzes der Relativität von Schuldverhältnissen aus Billigkeitsgründen. Das Merkmal des Zufalls ist in den DSL-Standardfallgruppen immer gegeben. Der Zufall könnte nach dem oben Gesagten aber z. B. dann verneint werden, wenn gegenüber dem Vertragspartner ein wirksamer Haftungsausschluß bestand, der Schädiger also davon ausgehen durfte, er werde nicht haften. CU
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dionysos
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Beitrag von dionysos »

@saighdiuir: Vielen Dank!
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Larenz, SchuldR I (1987) § 27 IV b, S. 462:

"Da der Schaden hier lediglich von der Person des normalerweise zum Ersatz Berechtigten auf einen anderen verlagert ist, besteht nicht die Gefahr, dass der Ersatzpflichtige die Schäden mehrerer Personen zu ersetzen hat; auf der anderen Seite soll es dem Ersatzpflichtigen nicht zugute kommen, dass der Verletzte nur deshalb keinen eigenen Schaden erlitten hat, weil statt seiner ein anderer geschädigt wurde."
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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