[SteuerR] Geschäftssitz im Ausland

ArbeitsR, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Grundlagenfächer, InternetR, Steuer- und SteuerstrafR, Wirtschafts- und WettbewerbsR sowie sonstige Nebengebiete

Moderator: Verwaltung

Antworten
HaiHappen
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 73
Registriert: Samstag 8. Oktober 2005, 23:47
Ausbildungslevel: Doktorand

[SteuerR] Geschäftssitz im Ausland

Beitrag von HaiHappen »

hallo miteinander,

vorweg: ich habe von steuerrecht überhaupt keine ahnung, hatte damit noch keinen kontakt.

zu meiner frage:

person x wohnt in deutschland, sitz der firma (händler) ist offiziell in england, er macht aber geschäftsmäßig fast alles in deutschland...

ich denke er müsste somit steuer hier zahlen.

aus welchen normen estg und AO ergibt sich das? wie verlagert er seinen geschäftssitz (was ist notwendig) ins ausland? aus welchen normen ergibt sich das? wo schaut man im kommentar nach?

danke

sorry, euch muss die frage wahrscheinlich total idiotisch vorkommen

Tobias
Benutzeravatar
TaxMan
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8335
Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist

Beitrag von TaxMan »

§ 1 EStG

§§ 8-12 AO

AStG könnte auch von bedeutung sein ... da muss ich aber aussem stegreif passen

kommentierung zu den einzelnen §§ ;)

Ciao
Pat

EDIT:

achja ... Erlasse, Durchführungsverordnungen, RiLien und Urteile könnten auch noch von Hilfe sein ...
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Antworten