Aufbau bei Beschwerdebefugnis

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Aufbau bei Beschwerdebefugnis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Reicht es eigentlich, wenn man bei der Beschwerdebfugnis ein Grundrecht hat, was verletzt sein könnte?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 15. März 2006, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Lacan »

Man schneidet sich nichts ab, wenn man lediglich auf das Klägerbegehren abstellt und erörtert ob danach eine Verletzung subj, also eigener Rechte (überhaupt) in Betracht kommt. Das dient dem Ausschluss der Popularklage, dass nicht jeder klagen darf, sondern nur der in seinen Rechten Betroffene selbst.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also wenn ich nicht daneben liege, dann ist das BVerfG zwar keine Superrevisionsinstanz aber man muss nicht alle möglichen betroffen GR aufzählen. Wichtig ist dagegen eine unmittelbare, selbständige und gegenwärtige Betroffenheit.....
Antworten