Aufbau bei Beschwerdebefugnis
Moderator: Verwaltung
Aufbau bei Beschwerdebefugnis
Reicht es eigentlich, wenn man bei der Beschwerdebfugnis ein Grundrecht hat, was verletzt sein könnte?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 15. März 2006, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Man schneidet sich nichts ab, wenn man lediglich auf das Klägerbegehren abstellt und erörtert ob danach eine Verletzung subj, also eigener Rechte (überhaupt) in Betracht kommt. Das dient dem Ausschluss der Popularklage, dass nicht jeder klagen darf, sondern nur der in seinen Rechten Betroffene selbst.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)