Hallo an alle,
ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht, leider konnte ich das Thema nicht in diesem Bereich einstellen.
Ich habe herausgefunden, dass dem AN ein Anspruch auf Beschäftigung zu steht. Mir ist auch bewusst, dass dieser Anspruch aufgrund besonderer Interessen des AG entfallen kann (z.B. Auftragsmangel). Der AG ist in der Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet.
Wie sieht denn die Situation aus, wenn der AN zu Hause bleiben muss, der Lohn weiter gezahlt wird aber im Gegenzug der Verbrauch der Urlaubstage aufgezwungen wird. Ist dies möglich? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Vielen lieben Dank, an alle die schlauer sind als ich
Beschäftigungsanspruch Zwangsurlaub/ Arbeitsrecht
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 84
- Registriert: Sonntag 27. Juni 2004, 13:38
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Hallo
Der Beschäftigungsanspruch im Sinne eines "Rechts arbeiten zu dürfen" ergibt sich aus 242 i.V.m. Art. 2I, 1I GG (APR). Dies stellt jedoch lediglich ein Willkürverbot dar. Es steht in keinem Zusammenhang mit der Anspruch auf Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag und der betrieblichen Risikoverteilung. [/quote]
Nein. Das Risiko der wirtschaftlichkeit trägt der Unternehmer. 615 BGB bestimmt demgemäß, dass der AN den Vergütungsanspruch behält. Hätte jetzt der Unternehmer das Recht dem AN den Urlaub aufzuzwingen liefe diese Risikoverteilung ins Leere. Die betrieblichen Risikoverteilung zu Lasten des AG wird erst da gelockert, wo der Bestand des Unternehmens auf dem Spiel steht. Unter diesen Umständen können möglicherweise Ausnahmen gemacht werden.Ist dies möglich? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Der Beschäftigungsanspruch im Sinne eines "Rechts arbeiten zu dürfen" ergibt sich aus 242 i.V.m. Art. 2I, 1I GG (APR). Dies stellt jedoch lediglich ein Willkürverbot dar. Es steht in keinem Zusammenhang mit der Anspruch auf Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag und der betrieblichen Risikoverteilung. [/quote]