Konkurrenz Landesverfassungsgerichte / Bundesverfassungsgericht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Konkurrenz Landesverfassungsgerichte / Bundesverfassungsgericht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Huhu :D

und gleich zu meiner Frage:

In welchem Fall muss ich denn bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz diese zwingend vor dem Landesverfassungsgericht erheben?

Ich finde zu dem Thema zwar allerhand Literatur, jedoch passt das alles nicht so recht.
Die Verfahren vor dem BVerfG und dem Landesverfassungsgericht können ja irgendwie auch parallel und unabhängig voneinander laufen.

Hat jemand evtl. Tipps, wo ich das noch nachlesen könnte oder eine gute Erklärung?
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Baron
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Beitrag von Baron »

das bverfg prüft die vereinbarkeit mit dem bundesrecht (z.B. GG).
das landesverfg mit dem landesrecht (z.B. die landesverfassung).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Baron von Igidor hat geschrieben:das bverfg prüft die vereinbarkeit mit dem bundesrecht (z.B. GG).
das landesverfg mit dem landesrecht (z.B. die landesverfassung).
Wenn's so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt. In meinem Fällchen geht es um ein Landesgesetz (genauer gesagt um die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dem GG) und die Verfassungsbeschwerde liegt am BVerfG :-k
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Baron
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Beitrag von Baron »

FrauSonne hat geschrieben:
Baron von Igidor hat geschrieben:das bverfg prüft die vereinbarkeit mit dem bundesrecht (z.B. GG).
das landesverfg mit dem landesrecht (z.B. die landesverfassung).
Wenn's so einfach wäre, hätte ich die Frage nicht gestellt. In meinem Fällchen geht es um ein Landesgesetz (genauer gesagt um die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes mit dem GG) und die Verfassungsbeschwerde liegt am BVerfG :-k
ja. wo solls denn sonst hin, wenn es um die vereinbarkeit mit dem gg geht ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

böse Zungen behaupten, dass das Landesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen zuständig sei :-w und die Verfassungsbeschwerde genau aus diesem Grund bereits unzulässig ist #-o
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Samstag 4. März 2006, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Baron »

FrauSonne hat geschrieben:böse Zungen (aus meinem SV) behaupten, dass das Landesverfassungsgericht für die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen zuständig sei :-w und die Verfassungsbeschwerde genau aus diesem Grund bereits unzulässig ist #-o
ja. das landesverfgericht ist für die verfassungsmäßigkeit von landesgesetzen zuständig, wenn es um die vereinbarkeit mit landesverfassung geht.
das gesetz kann aber auch am GG gemessen werden : da ist dann das bverfg zuständig.
es sind theoretisch auch zwei gleichzeitige verfassungsbeschwerden möglich. bei der einen ist das orüfungsmaßstab das gg und bei der anderen die landesverfassung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das heißt auf deutsch: Die Verfassungsbeschwerde liegt am BVerfG eigentlich ganz gut dann #-o

Und weil die Antwort so schön hilfreich war, gleich noch eine Frage hinterher:

Was interessiert mich, ob ein Beschwerdeführer vorher am Verwaltungsgericht geklagt hat und das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist, wenn es doch um eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz geht, gegen die es so gesehen ohnehin keinen anderen Rechtsweg als den zum BVerfG gibt?
Lacan
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Beitrag von Lacan »

... weil kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn nicht die auf dem Gesetz beruhende Maßnahme der Behörde vorher von VG auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft wurde.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wobei dies nicht umunstritten ist: Grenze ist (wieder mal) Unzumutbarkeit.

Eine Klage vor dem BayVerfGH kommt sowieso nur in Frage, wenn der Rechtsweg beim OLG endet....in diesem Fall stehts dir frei zum LandesVerfGH oder zum BVerfGH zu gehen....
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Baron
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Beitrag von Baron »

Ryan21232 hat geschrieben: Eine Klage vor dem BayVerfGH kommt sowieso nur in Frage, wenn der Rechtsweg beim OLG endet....in diesem Fall stehts dir frei zum LandesVerfGH oder zum BVerfGH zu gehen....
hä ? welcher rechtsweg bei einem gesetz ?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das war allgemein gesprochen und nicht auf Verf-Beschwerde gg. Gesetz gemünzt
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Baron von Igidor hat geschrieben:ja. wo solls denn sonst hin, wenn es um die vereinbarkeit mit dem gg geht ?
Aus welcher Norm geht das denn hervor? Ist das nicht nur im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens so? :-k
Wenn nun aber eine Privatperson Verfassungsbeschwerde einlegt, wieso muss die zwingend ans BVerfG?
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Beitrag von Baron »

FrauSonne hat geschrieben: Wenn nun aber eine Privatperson Verfassungsbeschwerde einlegt, wieso muss die zwingend ans BVerfG?
weil das bundesverfassungsgericht dafür zuständig ist : 93 I nr. 4a GG

das landesverfassungsgericht ist natürlich auch für verfassungsbeschwerden zuständig, dabei geht es aber um einen vestoß gg. die landesverfassung und nicht gg das GG.
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