Hallo zusammen,
lerne gerade VerwProzR und frage mich welche die richtige Klageart gegen die Vermietung an eine Brauerei, an der Stadt X Alleingesellschafterin ist, durch eine im Eigenbetrieb der Stadt X stehende Verwaltungsgesellschaft ist.
Mmh, wie wäre es mit einer Leistungsklage gerichtet auf Ausübung des Stimmrechts beim nächsten Gesellschafterbeschluss (Stadt ist ja Alleingesellschafterin)?