G beantragt gegenüber S einen Mahnbescheid über einen Betrag von 150 EUR. S legt Widerspruch ein.
Erst bei der schriftlichen Begründung an das Gericht fällt G auf, dass es sich verrechnet hat und eigentlich nur 100 statt 150 EUR geltend machen kann.
Wie verfährt G da am sinnvollsten?
Mahnbescheid und zuviel gefordert
Moderator: Verwaltung