Zivilrechtliche Garantenstellung vs. Verkehrssicherungspflicht
Moderator: Verwaltung
Zivilrechtliche Garantenstellung vs. Verkehrssicherungspflicht
In letzter Zeit bin ich bei Fällen, in denen es um deliktische Haftung ging, des öfteren über eine sogenannte "zivilrechtliche Garantenpflicht" gestolpert, wenn es um Unterlassungsfälle ging, u. a. auch auf die Aussage, sie würde der Verkehrssicherungspflicht entsprechen. Im Palandt z. B. findet sich aber gar nichts zu einer Garantenpflicht. Weiß jemand etwas Näheres zu dem Thema? Ist es nur eine sinnlose Anleihe beim Strafrecht? Es hat mich etwas verwirrt, denn immerhin kann die strafrechtliche Garantenpflicht auch auf Sonderrechtsverhältnissen beruhen. Verkehrssicherungspflichten dagegen haben doch eher absoluten Charakter.
- BuggerT
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Wenn ich mich jetzt recht erinnere, war das im Schwarz, Gesetzliche Schuldverhältnisse, ganz gut beschrieben. Bin mir aber nicht sicher.
Die Verkehrssicherungspflichten haben weitergehende Bedeutung. Sie spielen nicht nur beim Unterlassen eine Rolle, sondern zB auch bei nur mittelbaren Rechtsgutsverletzungen.
grtz
BuggerT
Die Verkehrssicherungspflichten haben weitergehende Bedeutung. Sie spielen nicht nur beim Unterlassen eine Rolle, sondern zB auch bei nur mittelbaren Rechtsgutsverletzungen.
grtz
BuggerT