Hallihallo ihr Fleißigen!
Ich habe gerade ein kleines Lernproblem . Bin an einem Punkt angelangt, an dem ich beim besten Willen nicht mehr weiterkomme. Wir hatten so etwas neulich in der Klausur-der Prof. hat es auch erklärt, aber irgendwie konnt ich mir das nicht merken.
Es geht um den Widerruf rm begünstigender VA. Behörde A widerruft einen solchen VA, von dem im Gesetz festgeschrieben ist, dass er auf Widerruf erteilt werden kann. B legt dagegen Widerspruch ein. A ordnet sofortige Vollziehung an. Muss ich § 49 II VwVfG dann schon beim Verwaltungsrechtsweg erwähnen im Zuge der streitentscheidenden Norm oder kommt das erst in der Begründetheit? Bin gerade echt verwirrt-weiß überhaupt nicht, wie eine solche Prüfung aufgebaut wird.
Vielen Dank schonmal!
stummel
Widerruf
Moderator: Verwaltung