Beschwerdegegenstand bei Verfassungsbeschwerde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Christian205
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Beschwerdegegenstand bei Verfassungsbeschwerde

Beitrag von Christian205 »

Hallo,

ich überlege im Moment, was bei folgendem Fall der Beschwerdegegenstand der Verfassungsbeschwerde ist:

Ein Gericht erklärt die Auslieferung des X für zulässig und auch die Justizbehörde bewilligt diese Auslieferung.

X ist der Auffassung, sowohl die Zulässigkeitsentscheidung des Gerichts, als auch die Bewilligungsentscheidung der Justizbehörde stützen sich auf Normen, die ihn in seinen Grundrechten verletzen und daher nichtig seien.

X möchte vor dem BVerfG Verfassungsbeschwerde erheben.



Ich weiß nun nicht genau, welchen Akt der öffentlichen Gewalt X angreift. Ich habe 2 Ideen.

a) Im Interesse des X ist der Beweschwerdegegenstand die Akte aller 3 Gewalten.

Legislative (das möglicherweise grundrechtsverletzende Gesetz, auf welches sich das Urteil stützt)

Exekutive (die Bewilligung der Justizbehörde, welche aufgrund des Urteils ergangen ist)

Judikative (das Urteil, welches sich auf das möglicherweise grundrechtsverletzende Gesetz stützt)


Ich komme deswegen zu dieser Überlegung, da X ja alle 3 Akte aufgehoben haben will. Denn wenn er sich nur gegen das Urteil richten würde, so würde das Gesetzt ja immer noch bestehen und es könnte wieder eine Anklage mit dem gleichen Ergebnis gegen X erhoben werden.

b) X greift nur das Gesetz und somit den Akt der Legislative an.

==> Sollte das Gesetz wirklich nichtig sein, so würden auch die auf dieses Gesetz beruhenden Schritte nichtig werden. Folglich wäre das Urteil aufgehoben und die Bewilligung der Justizbehörde nicht durchsetzbar, da sie sich auf kein Gesetz/Urteil stützt.


Ich finde die Lösung b) ansprechender als Lösung a). Könnte mir jemand vielleicht bestätigen, ob Lösung b) möglich ist?

Der Fall ist eine HA und leider hatten wir im 1. Semester Staatsorganisationsrecht. So das dieser Fall wirklich das erste mal ist, dass ich mich mit eine Verfassungsbeschwerde befassen muss. In Falllösungsbüchern habe ich bisher keinen ähnlichen Fall gefunden. Dort war es immer so, dass alle Akt der 3 Gewalten angegriffen wurden, welche der Beschwerdeführer auch wirklich aufheben wollte. Dh. demnach wäre Lösung a) besser aber ich finde b) viel ansprechender.


Ich würde mich über eine kurze Meinung freuen, ob b) möglich ist.

Christian
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

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