Mietrecht: Anspruchsgrundlage Schadensersatz

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Mietrecht: Anspruchsgrundlage Schadensersatz

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,
steh grade etwas auf dem Schlauch. Was ist die Anspruchsgrundlage für SEA des Vermieteres, wenn der Mieter seine Rückgabepflicht (§546 I) nicht korrekt erfüllt?
Thnax
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 546a I und II i.V.m. §§ 280ff.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ok, aber welche Vorschrift aus dem allg. SR? 281 oder 282?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

bzw. nicht ok, denn die Rückgabepflicht ist grds. erfüllt, aber eben schlecht
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das geht nach allgemeinen Regeln:

Integritätsinteresse verletzt (z.B.: der Mieter haut dir den geliehenen Stuhl an den Kopf) : § 280 I

Mieter gibt gar nicht zurück, obwohl Rückgabe möglich ist: § 281 nach Fristsetzung (übrigens ist geiles Problem, wenn es um Immobiliarmiete geht) und/oder § 546a I und § 286

Rückgabe unmöglich: § 283
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn der Mieter die Sache beschädigt zurückgibt, hat das auf die Pflicht aus § 546 keine Auswirkungen. Die Sache ist nur in aktuellem Zustand herauszugeben.
Das ist dann eine Nebenpflichtverletzung nach § 241 II.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und wenn er Mietsache nicht vollständig zurückgibt?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dann ist das eine Teilleistung, § 266, die Vermieter entweder gar nicht annehmen muss oder, bei Annahme, bzgl. des Restes weiter seinen Erfüllumgsanspruch hat.
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