Hallo zusammen,
ich habe festgestellt, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit dahingehend besteht, ob das Nutzen fremder, jedoch ungeschützter und somit offen zugänglicher Funknetze (WLAN), strafrechtlich verfolgbar ist.
Insbesondere scheint hier eine Strafbarkeit nach §§ 89, 149 TKG in Betracht zu kommen, wobei problematisch ist, ob der Begriff der Nachricht bei dem geschilderten Sachverhalt Anwendung findet.
vgl: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv ... p3?seite=7
und
http://www.informatik.uni-hamburg.de/SVS/teaching/ws2004-05/projseminar/wlan/WLAN-Presentation.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Andere wiederrum scheinen die "Nachricht" zu bejahen.
Ich habe bisher noch keine einschlägigen Urteile gefunden. Über einen Literaturtip bzw. eure Meinungen würde ich mich freuen.
Gruß, huckster
[InternR] Wardriving §§ 89, 149 TKG
Moderator: Verwaltung
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Fachlich nicht hilfreich, aber ganz lustig:
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Weaseling out of things is important to learn. It's what separates us from the animals ... except the weasel.