Hallo!
Es handelt sich um einen EC-Karten-Betrugsfall. Bank will aber Kontoinhaber nicht nennen wegen Datenschutzgesetz.
Weiß jemand, wann die Daten herausgegeben werden müssen und kennt eine Norm dafür?
Vielen Dank!
[Datenschutz] Wann müssen Daten genannt werden?
Moderator: Verwaltung
- BuggerT
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4405
- Registriert: Mittwoch 3. März 2004, 13:14
- Ausbildungslevel: Au-was?
Mal ganz unabhängig davon, ob jetzt das Bankgeheimnis, der Datenschutz oder beides entgegensteht. Spätestens auf richterlichen Beschluss muss die Bank die Daten preisgeben.
Auch wenn ich mich jetzt auf Glatteis wage: Möglich wäre mE auch ein Herausgabeverlangen der StA nach § 95 StPO. Ob hierbei ein richterlicher Beschluss erforderlich ist, ist auch unter den Instanzgerichten umstritten.
Habe ich deine Frage richtig verstanden? Oder geht es dir um was anderes?
grtz
BuggerT
Auch wenn ich mich jetzt auf Glatteis wage: Möglich wäre mE auch ein Herausgabeverlangen der StA nach § 95 StPO. Ob hierbei ein richterlicher Beschluss erforderlich ist, ist auch unter den Instanzgerichten umstritten.
Habe ich deine Frage richtig verstanden? Oder geht es dir um was anderes?
grtz
BuggerT