Schadensersatzhöhe?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Paradoxia
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Schadensersatzhöhe?

Beitrag von Paradoxia »

Hallo!

wenn im SV nur angegeben ist " A fordert von B schadensersatz in bezifferter höhe. zu recht?"
und die höhe des schadensersatz, überhaupt irgendwelche zahlen, sind nicht genannt, muss man dann überhaupt prüfen was A von B bekommen kann? nur den entgangenen gewinn, herstellungs, lieferkosten etc ?

oder einfach schreiben "a kann von B schadensersatz in bezifferter höhe verlangen".

ist teil der anfänger HA und wir haben noch kein schuldrecht gemacht :)
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Du musst schon angeben, woraus sich die Höhe des Schadensersatzes ergibt, was für eine Schadensart also zu ersetzen ist, wie du es schon differenziert hast ... positives/negatives Interesse usw.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Paradoxia
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Beitrag von Paradoxia »

naja, wenn sich herausstellt, dass der A das erfüllungsinteresse ersetzt bekommt - muss ich dann noch erläutern aus was sich das zusammen setzt?

ob auch herstellungskosten zB enthalten sind?
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Wie willst du denn erläutern, wie sich der SE zusammensetzt, wenn keine Zahlen genannt werden? Oder habe ich da etwas mißverstanden?
"Also hopphopp!"
Paradoxia
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Beitrag von Paradoxia »

naja, nach § 179 I würde er ja das erfüllungsinteresse bekommen. das heißt doch, leistung abzüglich gegenleistung, also den reinen gewinn.

aber derjenige hat die ware extra herstellen lassen u daher auch produktionskosten.

ich habe überlegt, ob man das ansprechen sollte.
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