Hi,
mal eine kleine Frage zum Verständnis...wenn nach der Verfassungsmäßigkeit eines VA gefragt ist, ist das dann gleichbedeutend mit dessen Rechtmäßigkeit?
LG,
Der Don
Verfassungsmäßigkeit eines VA = Rechtmäßigkeit?
Moderator: Verwaltung
Re: Verfassungsmäßigkeit eines VA = Rechtmäßigkeit?
nein.DonPhilippo hat geschrieben:Hi,
mal eine kleine Frage zum Verständnis...wenn nach der Verfassungsmäßigkeit eines VA gefragt ist, ist das dann gleichbedeutend mit dessen Rechtmäßigkeit?
LG,
Der Don
Rechtmäßigkeit meint die Vereinbarkeit des VA mit jeglichem Recht. Verfassungsmäßigkeit meint die Vereinbarkeit des VA mit Verfasungsrecht.
Hmmmmm,
also würde man dann bei "Vereinbarkeit mit hoeherrangigem Recht" nur nach der Vereinbarkeit mit der Verfassung schauen, richtig? Und wenn der VA in ein Grundrecht eingreifft, so ist der Grundrechtsträger darin verletzt, sollte der VA nicht durch die EIngriffsgrundlage gedeckt und verhälnismaessig sein...oder?
Re: Hmmmmm,
Naja unter höherrangigem Recht kann z.B. auch EU-Recht zu verstehen sein. Aber idR.: ja.DonPhilippo hat geschrieben:also würde man dann bei "Vereinbarkeit mit hoeherrangigem Recht" nur nach der Vereinbarkeit mit der Verfassung schauen, richtig?
genau.Und wenn der VA in ein Grundrecht eingreifft, so ist der Grundrechtsträger darin verletzt, sollte der VA nicht durch die EIngriffsgrundlage gedeckt und verhälnismaessig sein...oder?