Verfassungsmäßigkeit eines VA = Rechtmäßigkeit?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verfassungsmäßigkeit eines VA = Rechtmäßigkeit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,
mal eine kleine Frage zum Verständnis...wenn nach der Verfassungsmäßigkeit eines VA gefragt ist, ist das dann gleichbedeutend mit dessen Rechtmäßigkeit? :-({|=


LG,
Der Don
Gelöschter Nutzer

Re: Verfassungsmäßigkeit eines VA = Rechtmäßigkeit?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DonPhilippo hat geschrieben:Hi,
mal eine kleine Frage zum Verständnis...wenn nach der Verfassungsmäßigkeit eines VA gefragt ist, ist das dann gleichbedeutend mit dessen Rechtmäßigkeit? :-({|=


LG,
Der Don
nein.
Rechtmäßigkeit meint die Vereinbarkeit des VA mit jeglichem Recht. Verfassungsmäßigkeit meint die Vereinbarkeit des VA mit Verfasungsrecht.
Gelöschter Nutzer

Hmmmmm,

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also würde man dann bei "Vereinbarkeit mit hoeherrangigem Recht" nur nach der Vereinbarkeit mit der Verfassung schauen, richtig? Und wenn der VA in ein Grundrecht eingreifft, so ist der Grundrechtsträger darin verletzt, sollte der VA nicht durch die EIngriffsgrundlage gedeckt und verhälnismaessig sein...oder? :-w
Gelöschter Nutzer

Re: Hmmmmm,

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

DonPhilippo hat geschrieben:also würde man dann bei "Vereinbarkeit mit hoeherrangigem Recht" nur nach der Vereinbarkeit mit der Verfassung schauen, richtig?
Naja unter höherrangigem Recht kann z.B. auch EU-Recht zu verstehen sein. Aber idR.: ja.
Und wenn der VA in ein Grundrecht eingreifft, so ist der Grundrechtsträger darin verletzt, sollte der VA nicht durch die EIngriffsgrundlage gedeckt und verhälnismaessig sein...oder? :-w
genau.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hehe, danke sehr für die Antwort...
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