Fußball Schiedsrichter über §334/229 ?!
Moderator: Verwaltung
Fußball Schiedsrichter über §334/229 ?!
wenn ich das richtig sehe bekomme ich den bestechlichen Schiedsrichter im Fußball weder über §334 noch über §229 ran, aber es kann doch nicht sein, daß er straffrei ausgeht? hab ich etwas übersehen?
- BuggerT
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Du hast dich bestimmt verschrieben und statt 229 den 299 gemeint.
Man kann beim verpfeifenden Schiedsrichter einen Betrug gegenüber und zu Lasten des DFB bejahen: Der Schiedsrichter täuscht darüber, das Spiel ordnungsgemäß zu pfeifen und kassiert dafür sein Honorar.
Soweit man den Wettenden aus § 263 I gegenüber und zu Lasten des Wettbürobetreibers haften lässt, kann man noch diskutieren, ob der Schiedsrichter bezüglich dieses Betruges Mittäter oder Gehilfe ist.
Man kann beim verpfeifenden Schiedsrichter einen Betrug gegenüber und zu Lasten des DFB bejahen: Der Schiedsrichter täuscht darüber, das Spiel ordnungsgemäß zu pfeifen und kassiert dafür sein Honorar.
Soweit man den Wettenden aus § 263 I gegenüber und zu Lasten des Wettbürobetreibers haften lässt, kann man noch diskutieren, ob der Schiedsrichter bezüglich dieses Betruges Mittäter oder Gehilfe ist.
Ja natürlich meinte ich § 299, sorry, das war ein tippfehler.
an den Betrug hatte ich auch gedacht, so war mir aber nicht ganz klar zu wessen Lasten aber das mit dem DFB leuchtet ein, schließlich ist er ja der "Arbeitgeber".
ich werd' mal schauen ob ich die JA 01/2006 noch finde. (du meinst die Jura (JZ) oder?)
beim Hoyzer-Fall war es ja so, daß Wetten ein großes Gewicht in dem Fall gehabt haben, dies soll aber hier keine Rolle spielen, somit ist emissarys tipp wohl der richtige
an den Betrug hatte ich auch gedacht, so war mir aber nicht ganz klar zu wessen Lasten aber das mit dem DFB leuchtet ein, schließlich ist er ja der "Arbeitgeber".
ich werd' mal schauen ob ich die JA 01/2006 noch finde. (du meinst die Jura (JZ) oder?)
beim Hoyzer-Fall war es ja so, daß Wetten ein großes Gewicht in dem Fall gehabt haben, dies soll aber hier keine Rolle spielen, somit ist emissarys tipp wohl der richtige
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Wieso? Der DFB würde sicher nicht zahlen wenn die Absichten des Schiris bekannt wären...stamoulis hat geschrieben:allerdings hat die sache einen knackpunkt:
der DFB verfügt über sein Vermögen so oder so, ob der Schiri nun richtig oder falsch pfeifft, also greift die Vermögensverfügung aufgrund der Täuschung hier nicht so recht?
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Betrug zu Lasten des DFB passt mir irgendwie auch nicht so recht, kann momentan aber nicht konkret sagen warum.
Im Fall Hoyzer und Co. wurde wohl argumentiert, dass der Wettende einen Betrug gegenüber dem Wettanbieter begangen habe (konkludente Täuschung, dass nicht manipuliert wurde) und die Schiedsrichter ihm dazu Beihilfe geleistet hätten. Kenne aber auch nur diese Pressemitteilung.
Im Fall Hoyzer und Co. wurde wohl argumentiert, dass der Wettende einen Betrug gegenüber dem Wettanbieter begangen habe (konkludente Täuschung, dass nicht manipuliert wurde) und die Schiedsrichter ihm dazu Beihilfe geleistet hätten. Kenne aber auch nur diese Pressemitteilung.
wenn seine Absichten bekannt wären würde es aber keine täuschung mehr sein. der DFB weiß doch garnicht, ob der Schiri falsch oder richtig pfeifft. zahlen tut er das gehalt aber sowieso.BöhserOnkel hat geschrieben:
Wieso? Der DFB würde sicher nicht zahlen wenn die Absichten des Schiris bekannt wären...
bei wttbüros liegt das anders weil die wettauszahlungen ganz anders seien würden.
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Ich sehe das schon so dass der DFB davon ausgeht, der Schiedsrichter würde nach bestem Gewissenpfeiffen, eine konkludente Täuschung dadurch, dass der Schiedsrichter das Spiel leitet, und ein entsprechender Irrtum liegen mE daher schon vor. Das Problem ist meiner Meinung nach eher die Rechtswidrigkeit der Bereicherung. Wenn der Schiedsrichter einen Arbeitsvertrag mit festem Gehalt vom DFB hat, dann hat er einen Anspruch auf die Zahlung des Gehalts.stamoulis hat geschrieben:wenn seine Absichten bekannt wären würde es aber keine täuschung mehr sein. der DFB weiß doch garnicht, ob der Schiri falsch oder richtig pfeifft. zahlen tut er das gehalt aber sowieso.BöhserOnkel hat geschrieben:
Wieso? Der DFB würde sicher nicht zahlen wenn die Absichten des Schiris bekannt wären...
Wenn aber eine entsprechende Entlohnung pro Spiel vorgesehen ist, dann kann man den Betrug wohl durchaus bejahen. Denn der DFB zahlt die Spielprämie dann nur aufgrund des Irrtums, dass der Schiedsrichter nicht gekauft ist, oder übersehe ich hier irgendwas?
Ausserdem kann man einen Betrug ggü. und zu Lasten des DFB vielleicht auch dadurch begründen, dass die Siegprämie an den "falschen" Verein ausgezahlt wurde. Denn grds. will der DFB die siegprämie dem Verein zukommen lassen, der in einem regulären Spiel (also mit neutraler Schiedsrichterleistung) gewinnt. Mit der Auszahlung der Prämie an den falschen Verein hat der DFB den beabsichtigten Zweck der Vermögensverfügung verfehlt, nach hM müsste das ebenfalls Betrug sein.
Das würde natürlich nichts an der Tatsache ändern, dass ein Betrug bzgl. der Wetten ebenfalls gegeben ist.
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ja aber du kannst die Bereicherung im Bezug auf die Siegprämie nicht dem Schiri zuteilen, der bekommt die Prämie ja nicht sondern der verein, es sei denn der Schiri will, dass ein bestimmter verein die Prämie bekommt.
ich würde es noch immer über den persönlichen Schadenseinschlag des DFBs versuchen. Der DFB zahlt ja das Gehalt an den Schiri, also zunächst liegt kein Schaden vor. Laut persönlicher Schadenseinschlag ist ein Schaden auch, wenn eine Leistung des Betroffenen (die Zahlung des DFBs) zwar eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (Spiel gepfiffen), diese aber für den Betroffenen (DFB) nicht im vollen Umfang für den vertraglich vorausgesetzten Zweck (Spiel richtig pfeiffen!) brauchbar ist.
so könnt's vielleicht was werden...
ich würde es noch immer über den persönlichen Schadenseinschlag des DFBs versuchen. Der DFB zahlt ja das Gehalt an den Schiri, also zunächst liegt kein Schaden vor. Laut persönlicher Schadenseinschlag ist ein Schaden auch, wenn eine Leistung des Betroffenen (die Zahlung des DFBs) zwar eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (Spiel gepfiffen), diese aber für den Betroffenen (DFB) nicht im vollen Umfang für den vertraglich vorausgesetzten Zweck (Spiel richtig pfeiffen!) brauchbar ist.
so könnt's vielleicht was werden...
- bilguer
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http://www.prof-wolf.de/05-stellungnahm ... hoyzer.htm (Verwaister Link http://www.prof-wolf.de/05-stellungnahmen-aktuell/hoyzer/hoyzer.htm automatisch entfernt) - einige interessante Anregungen, aber wenig Handfestes (er bejaht Betrug zulasten des DFB, verneint aber Wettbetrug)
http://www.aufrecht.de/4565.html - aus zivilrechtlicher Sicht
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