hallo, hab da ma eine Frage ?
angenommen, jemand legt Widerspruch gegen einen nicht erlangten begünstigenden VA ein, der negative Widerspruchsbescheid der Behörde ist aber nicht korrekt an den Betroffenen adressiert .... erreicht den Betroffenen aber dann doch... nun will der Betroffene gegen den Widerspruchsbescheid klage, tut dies aber erst drei Tage nachdem die Klagefrist von einem Monat eigentlich schon abgelaufen ist... hat dann die falsche Angabe der Adresse in dem widerspruchsschreiben der behörde irgendeine Bedeutung für die Einhaltung der Klagefrist ? danke für eure hilfe
Problem : Klagefrist
Moderator: Verwaltung
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Wie kann man denn gegen einen nicht erlangten VA Widerspruch einlegen??? Der VA ist doch dann noch gar nicht bekannt gegeben!!!
Ansonsten gehen Fehler grds. zu Lasten der Behörde, wobei ich hier spontan sagen würde, dass der Betroffene selbst Schuld hat, da er den Widerspruchsbescheid ja letztlich erhalten hat...
Ansonsten gehen Fehler grds. zu Lasten der Behörde, wobei ich hier spontan sagen würde, dass der Betroffene selbst Schuld hat, da er den Widerspruchsbescheid ja letztlich erhalten hat...
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Re: Problem : Klagefrist
Wie berechnest Du den die Frist?Helga hat geschrieben:hallo, hab da ma eine Frage ?
angenommen, jemand legt Widerspruch gegen einen nicht erlangten begünstigenden VA ein, der negative Widerspruchsbescheid der Behörde ist aber nicht korrekt an den Betroffenen adressiert .... erreicht den Betroffenen aber dann doch... nun will der Betroffene gegen den Widerspruchsbescheid klage, tut dies aber erst drei Tage nachdem die Klagefrist von einem Monat eigentlich schon abgelaufen ist... hat dann die falsche Angabe der Adresse in dem widerspruchsschreiben der behörde irgendeine Bedeutung für die Einhaltung der Klagefrist ? danke für eure hilfe
Gehst Du von der 3 Tages- Fiktion aus, oder dem tatsächlichen Eintreffen des Bescheids?
Wenn der betroffene tatsächlich Zeit hatte, warum sollte sich eine falsche Adresse dann zu seinen Gunsten auswirken?