Problem : Klagefrist

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Problem : Klagefrist

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo, hab da ma eine Frage ?
angenommen, jemand legt Widerspruch gegen einen nicht erlangten begünstigenden VA ein, der negative Widerspruchsbescheid der Behörde ist aber nicht korrekt an den Betroffenen adressiert .... erreicht den Betroffenen aber dann doch... nun will der Betroffene gegen den Widerspruchsbescheid klage, tut dies aber erst drei Tage nachdem die Klagefrist von einem Monat eigentlich schon abgelaufen ist... hat dann die falsche Angabe der Adresse in dem widerspruchsschreiben der behörde irgendeine Bedeutung für die Einhaltung der Klagefrist ? danke für eure hilfe
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Wie kann man denn gegen einen nicht erlangten VA Widerspruch einlegen??? Der VA ist doch dann noch gar nicht bekannt gegeben!!!
Ansonsten gehen Fehler grds. zu Lasten der Behörde, wobei ich hier spontan sagen würde, dass der Betroffene selbst Schuld hat, da er den Widerspruchsbescheid ja letztlich erhalten hat...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

na gerad dann wenn man ihn haben will, aber eben nicht bekommen hat. In Form einer Verpflichtungsklage bzw. Versagungsgegenklage....
Frittenverkäufer
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Beitrag von Frittenverkäufer »

tom1980 hat geschrieben:Wie kann man denn gegen einen nicht erlangten VA Widerspruch einlegen??? Der VA ist doch dann noch gar nicht bekannt gegeben!!!
Ich verstehe die Frage so, dass ein ablehnender VA ergangen sein wird, gegen den dann Widerspruch eingelegt wird.
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Re: Problem : Klagefrist

Beitrag von Frittenverkäufer »

Helga hat geschrieben:hallo, hab da ma eine Frage ?
angenommen, jemand legt Widerspruch gegen einen nicht erlangten begünstigenden VA ein, der negative Widerspruchsbescheid der Behörde ist aber nicht korrekt an den Betroffenen adressiert .... erreicht den Betroffenen aber dann doch... nun will der Betroffene gegen den Widerspruchsbescheid klage, tut dies aber erst drei Tage nachdem die Klagefrist von einem Monat eigentlich schon abgelaufen ist... hat dann die falsche Angabe der Adresse in dem widerspruchsschreiben der behörde irgendeine Bedeutung für die Einhaltung der Klagefrist ? danke für eure hilfe
Wie berechnest Du den die Frist?

Gehst Du von der 3 Tages- Fiktion aus, oder dem tatsächlichen Eintreffen des Bescheids?

Wenn der betroffene tatsächlich Zeit hatte, warum sollte sich eine falsche Adresse dann zu seinen Gunsten auswirken?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja das stimmt natürlich auch .... dachte nur, weil es in diesem fall extra so erwähnt wurde, dass eben die adresse falsch angegeben wurde ..
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