Servus an alle.
Ich hätte da mal eine Frage:
Welche prozessualen Möglichekeiten einer gerichtlichen Klärung hat ein Mieter, der mit einer Mieterhöhung (nach § 557!!!)im Nachhinein nicht einverstanden ist, der er aber zugestimmt hat?? Das einzige, was für mich in Frage kommt, ist die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts nach § 561 möglich, wenn der Vermieter die Mieterhöhung geltend macht, er aber nicht will. Allerdings hat diese Kündigung ja nichts mit gerichtlicher Klärung zu tun.
Weiß jmd., was es für Möglichkeiten eben GERICHTLICHER Klärung gibt, ohne dass ein Mieter Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren?
[MietRecht] Prozessuales
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