Eigentumslage beim Kommissionsgeschäft

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Eigentumslage beim Kommissionsgeschäft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Eine kurze Frage: Verliert der Kommittent durch das Kommissionsgeschäft gem. § 383 HGB, 675 BGB mit dem Komissionär sein Eigentum oder wie ist die rechtliche Lage zu bewerten? Wem gehört die bewegl. Sache? Ist das Eigentum immer noch beim Kommittenten und nur der Besitz beim Komissionär?
Danke
Seregil_82
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe mal irgendwo gehört, der Eigentumsübergang sei im BGB, Sachenrecht, geregelt.

§ 675 steht aber definitiv im Schuldrecht, und §§ 383 HGB gehören wohl auch ins Schuldrecht, wenn ich mich nicht irre.
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Verkauft der Kommissionär einen Gegenstand für den Kommitenten verbleibt das Eigentum grundsätzlich bis zur Veräußerung an den Empfänger beim Kommittenten.

Normalerweise ermächtigt der Kommittent den Kommissionär aber im Kommissionsvertrag zur Übertragung des Eigentums, durch die Veräußerung wird dann der Empfänger gem. § 929, 185 I BGB Eigentümer.
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Wie immer muss auf den konkreten Fall abgestellt werden.
Prinzipiell wie BöhserOnkel es beschrieben hat....
Auch direkt über §929ff denkbar.
Besitzdienerschaft?!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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