dolus eventualis

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

dolus eventualis

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

weiß jemand eine fundstelle, wo ich eine beispielhafte abgrenzung dolus eventualis-bewusste fahrlässigkeit nachlesen kann, wie sie in einer examensklausur vorzunehmen ist

Im Beulke sind das ja mehrere Seiten und das ist natürlich zu lang für die Klausur. zu kurz will ich`s aber natürlich auch nicht machen.

danke!
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Im Beulke Klausurenkurs I Rn. 107 sind die meisten Meinungen ganz prägnant zusammengefasst.
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Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

Wie gehe ich in einer HA am besten vor wenn ich das Problem dolus eventualis vs bewusste Fahrlässigkeit habe ? Mein Problem ist dass diese acht Theorien (einige haben wohl auch neun) ja ziemlich viele sind. Sollte ich alle kurz ansprechen und mich dann im Streitentscheid entscheiden (nimmt trotzdem sehr viel Platz weg) oder in einer HA mir lieber nur ca 3 raussuchen und diese ansprechen und mich für eine entscheiden ?
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Beulke KK I Rn. 107 bespricht vier. Das halte ich für angemessen und platzmäßig vertretbar.
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Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

Calmy hat geschrieben:Beulke KK I Rn. 107 bespricht vier. Das halte ich für angemessen und platzmäßig vertretbar.
Auch für eine Erstsemester-HA wo ja praktisch alles noch neues Terrain ist ? :) Also das Thema stellt halt zwar auch einen der beiden Schwerpunkte in der HA dar, von daher sollte das wohl schon ausführlich behandelt werden, aber allein 8 (oder gar 9) Theorien find ich irgendwie dann doch schon wieder etwas viel (platzwegnehmend). Dann ist halt nur das Problem welche man davon anspricht, weil irgendwie: ich könnt jetzt nicht sagen "die ist wichtiger als die andere" :-k .
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Der KK I ist ja eigentlich für Anfänger gedacht, so dass er wahrscheinlich für deine jetzigen Zwecke ganz gut geeignet ist. Wieviele Meinung du ansprichst musst iE aber natürlich du entscheiden.

Die 8 oder 9, von denen du sprichst würde ich nicht ansprechen, weil die HA dann zu sehr gekünstelt klingt. Wenn du 4 ordentlich besprichst, dann zeigst du dem Korrektor, dass du die Problematik verstanden hast, kurz dazu Stellung nehmen kannst und dich auf das Wichtigste konzentrieren kannst. Besprichst du 8, so zeigst du mE nur, dass du abschreiben kannst...
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