Ebay: Welches Recht gilt bei Ausländischen Verkäufern?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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dionysos
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Ebay: Welches Recht gilt bei Ausländischen Verkäufern?

Beitrag von dionysos »

Hallo,

Zwei Fragen zu Ebay:

Gilt bei Käufen über das Deutsche Ebay deutsches Recht, auch wenn der Verkäufer seinen Sitz im Ausland hat? (In § 20 Ebay-AGB steht nur eine Regelung zu den vertraglichen Verhältnissen zwischen Benutzer und Ebay, aber keine zum Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.)

Wo ist der Gerichtsstand einer ausländischen juristischen Person, die die Abwicklung des Ebay-Kaufvertrags in Deutschland durch einen Privaten durchführen lässt?

Danke!
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Ich nehme doch mal stark an, dass "normales" IPR gilt. Davon hab ich allerdings keine Ahnung :D .


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

BuggerT hat geschrieben:Ich nehme doch mal stark an, dass "normales" IPR gilt. Davon hab ich allerdings keine Ahnung :D .


grtz
BuggerT
wie wär's mit den Art. 3ff EGBGB. Mehr Ahnung hab ich allerdings auch nicht. :D
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Winkeladvokat hat geschrieben:
BuggerT hat geschrieben:Ich nehme doch mal stark an, dass "normales" IPR gilt. Davon hab ich allerdings keine Ahnung :D .


grtz
BuggerT
wie wär's mit den Art. 3ff EGBGB. Mehr Ahnung hab ich allerdings auch nicht. :D
Soweit bin ich auch noch gekommen; hatte sogar schon die Kommentierung im Palandt aufgeschlagen :D . Aber für mehr bin ich jetzt ehrlich gesagt zu faul :-w .


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube, da gilt 27 III EGBGB, d.h. deutscher Verbraucherschutz ist zwingend, wenn ich nicht irre.
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