bereicherungsrechtliche frage

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Hallenhalma
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bereicherungsrechtliche frage

Beitrag von Hallenhalma »

hey leute,

hab mal ne frage...

aaaalso, a vermietet was an b, b vermietet die sache dann unter an c

jetzt kündigt a den vertrag mit b.... der vertrag b - c bleibt bestehen.

b gibt die sache nicht an a zurück.. mal abgesehen von 546a etc., kann a von b jetzt für die zeit, in der b die sache nicht zurückgibt, auch bereicherungsrechtlich wertersatz fordern?

oder
kann a direkt auf das geld zugreifen, das b von c kassiert? also im wege der nichtleistungskondiktion auf kosten des a.... und wie is das hier mit dem vorrang der leistungskondiktion? ich blicks nich mehr :D

vielleicht kann mir ja einer zum durchblick verhelfen
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Den Untermietzins kriegt der Vermieter nicht. Die Subsidiarität der NLK brauchst du dabei gar nicht, weil die NLK schon tatbestandlich nicht erfüllt ist: Die Nutzung der Sache durch Untervermietung ist dem Vermieter nämlich nicht zugewiesen, § 540 I 2. Es fehlt also am Merkmal "auf dessen Kosten".
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Hallenhalma
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Beitrag von Hallenhalma »

aber gilt das auch, wenn der hauptmietvertrag beendet ist? die aufrechterhaltung des untermietvertrages ist ja im prinzip kein geschäft mehr des mieters bzw. wenn er trotzdem weiterhin das geld kassiert und die sache auch bei c verbleibt, geschieht das ganze ja irgendwie auf kosten des a
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nach Beendigung gilt das nicht mehr, dann ist § 812 I 1 Alt. 2 erfüllt!
Hab das im Ausgangsthread überlesen, sorry
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