Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage zum alten Brüsseler Übereinkommen EUGVÜ.
Zwar steht am Anfang des Übereinkommens, in welchen Ländern diese gilt.
Habe aber verschiedene Hinweise bekommen, dass die EUGVÜ auch im Verhältnis zu anderen Ländern außerhalb der EU zur Anwendung kommt.
Weiß jemand von Euch, wie dies hergeleitet wird???
Danke schonmal für die Hilfe
EUGVÜ und EUGVV [ZPO, IPR]
Moderator: Verwaltung
War damit vielleicht Dänemark gemeint? Im Verhältnis zu Dänemark gilt nämlich heute noch das EuGVÜ, da DK nicht an die VO 44/2001 = Brüssel I gebunden ist...
das fällt mir spontan dazu ein, ansonsten könnten vielleicht Zuständigkeiten in Drittstaaten gemeint sein, die aufgrund des EuGVÜ bzw. Brüssel I begründet werden...ist aber auch nur ne grobe Idee...
das fällt mir spontan dazu ein, ansonsten könnten vielleicht Zuständigkeiten in Drittstaaten gemeint sein, die aufgrund des EuGVÜ bzw. Brüssel I begründet werden...ist aber auch nur ne grobe Idee...