Gegen den Willen des Berechtigten bei § 248b

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Gegen den Willen des Berechtigten bei § 248b

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo! Hab grad ein Problem mit § 248 b.

C lässt sein Auto unabgeschlossen und mit steckendem Zündschlüssel auf einem Parkplatz stehen und geht weg. A entwendet das Fahrzeug will es aber später zurückbringen.

Wie begründet man da denn das Tb-Merkmal gegen den Willen des Berechtigten.

Gruß cadi
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Damit, dass C wahrscheinlich nicht damit einverstanden war dass B das Auto entwendet?
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