Grundrechte

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Calmy
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Grundrechte

Beitrag von Calmy »

Handelt es sich beim Berufen auf ein Grundrecht um einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungs- bzw. Schuldausschließungsgrund?
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hast du vielleicht ein Bsp.? Kann mir grad noch nicht so recht vorstellen, wann ich überhaupt durch das unmittelbare Berufen auf ein Grundrecht zur Straflosigkeit komme. :-s
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Ja, sorry ;)!
Nehmen wir zB an, jemand begeht einen Hausfriedensbruch und beruft sich auf seine Freizügigkeit (Art. 11). Oder jemand begeht eine Körperverletzung und beruft sich auf seine Meinungsfreiheit (Art. 5).
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Grundrechte haben im Strafrecht nicht unmittelbar die Funktion von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen, sondern sie beeinflussen mittelbar die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (zB die Verwerflichkeit bei der Nötigung (Art. 8 GG), die Definition einer Beleidigung (Art. 5 GG), die Abwägung beim rechtfertigenden Notstand (Art. 2 II GG)).

Wenn sich eine strafrechtliche Norm nicht grundrechtskonform auslegen lässt, ist sie verfassungswidrig.
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Hast du dazu auch eine Fundstelle?
Habe nämlich gerade einen Artikel in der JuS gelesen, indem ausdrücklich gesagt wurde, dass Grundrechte (dort Art. 9 III) als Rechtfertigungsgründe in Betracht kommen...
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Habe nämlich gerade einen Artikel in der JuS gelesen, indem ausdrücklich gesagt wurde, dass Grundrechte (dort Art. 9 III) als Rechtfertigungsgründe in Betracht kommen...
Ja, es wird vertreten, dass das Streikrecht ein eigenständiger Rechtfertigungsgrund sei (vgl Lackner, vor § 32 Rn 26).

Dagegen eine Entscheidung des LAG Köln, das sich darin auch zur strafrechtlichen Thematik auslässt:

http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949642901/1164.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Vielleicht findest du noch andere Fundstellen dazu. Wie auch immer, ich würde wie gesagt eher dazu neigen, die Strafrechtsnormen grundrechtskonform auszulegen, so dass "normale" Streikhandlungen schon begrifflich keine verwerfliche Nötigung sind. Für mich folgt das aus der Funktion der Grundrechte als objektive Wertordnung.
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Okay, danke!
Wenn ich deine Ansicht vertrete, dann liegt doch ein Erlaubnisirrtum vor, wenn sich jemand auf ein Grundrecht beruft, oder?!
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