VA?Oder was sonst?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

VA?Oder was sonst?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallihallo,

ich hab schon wieder mal eine dumme Frage... :-k Also:
O ist Oberbürgermeister und hebt einen VA durch einen erneuten VA auf, und setzt das ganze zum sofortigen Vollzug aus. Im Zuge dessen schaltet er in mehreren Tageszeitungen Pressemitteilungen. Dadurch entgeht dem B (Adressat des VA) sein Gewinn. Woraus kann er denn dann Ansprüche geltend machen? Eine Pressemitteilung ist doch kein VA, oder??? Und was kann er gegen die geschalteten Pressemitteilungen machen???
Ich hab den Fall neulich in nem Skript gelesen und nicht wirklich durchgesehen. Vielleicht kann mir einer von euch helfen?

Danke, danke, danke! :crybaby:
knubbelchen [-o<
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Woraus kann er denn dann Ansprüche geltend machen? Eine Pressemitteilung ist doch kein VA, oder???
Amtshaftung - das ist immer zu prüfen, wenn eine Behörde irgendwas verbockt, ob VA oder nicht.
Und was kann er gegen die geschalteten Pressemitteilungen machen???
Kommt drauf an, was er erreichen will. Wenn er zB die in der Pressemitteilung enthaltenen Tatsachen für falsch hält, könnte er vom OB verlangen, diese öffentlich zu widerrufen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also wenn ich mich recht erinnere, meinte der B in diesem Fall, dass die Veröffentlichungen in den Tageszeitungen irgendwie angefochten werden müssten... kann man daraus denn schließen, dass er einen öffentlichen Widerruf verlangt? was ist das dann für eine Anspruchsgrundlage für den öffentlichen Widerruf??? Ist denn eine pressemitteilung überhaupt ein VA?
Man, so viele (wahrscheinlich ganz dumme) Fragen... tut mir leid, dass ich euch so quäle 8-[

gruß
knubbelchen
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Also wenn ich mich recht erinnere, meinte der B in diesem Fall, dass die Veröffentlichungen in den Tageszeitungen irgendwie angefochten werden müssten... kann man daraus denn schließen, dass er einen öffentlichen Widerruf verlangt?
Wie gesagt, wenn in den Pressemitteilungen irgendwelche falschen Tatsachen behauptet werden, wäre das zumindest eine Möglichkeit.
was ist das dann für eine Anspruchsgrundlage für den öffentlichen Widerruf???
ÖR Abwehranspruch

Ist denn eine pressemitteilung überhaupt ein VA?
Nein, natürlich nicht, wie du schon sagtest. Abwehr- und Amtshaftungsansprüche gibt es nicht nur gegen VAe, sondern auch gegen behördliches Handeln ohne VA-Qualität.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

und das ganze forderst du mit der öffentlichen rechtlichen leistungsklage
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hm, also ich prüfe erst amtshaftung wegen dem entgangenen gewinn und dann eine allgemeine leistungsklage??? und die allg. leistungsklage bezweckt den öffentlichen widerruf durch den ob???
man, das is ja spannend...
ich hasse ör 8-[
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

naja, kommt drauf an was du willst.
wenn du widrruf haben willst- leistungsklage
willst du einen schaden ersetz haben, dann amtshftung, in besonderen fällen dann staatshaftungsrecht
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

was heißt:in besonderen fällen dann staatshaftungsrecht ???
das is ja eben nicht so klar, was ich will:Im SV hieß es, wenn ich mich recht erinnere... einfach nur:begehrt ersatz für seinen entgangenen gewinn und meint, die veröffentlichungen in den tageszeitungen seien ein starkes stück und müssten doch irgendwie angefochten werden können...

:signhelp:
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