VA?Oder was sonst?
Moderator: Verwaltung
VA?Oder was sonst?
Hallihallo,
ich hab schon wieder mal eine dumme Frage... Also:
O ist Oberbürgermeister und hebt einen VA durch einen erneuten VA auf, und setzt das ganze zum sofortigen Vollzug aus. Im Zuge dessen schaltet er in mehreren Tageszeitungen Pressemitteilungen. Dadurch entgeht dem B (Adressat des VA) sein Gewinn. Woraus kann er denn dann Ansprüche geltend machen? Eine Pressemitteilung ist doch kein VA, oder??? Und was kann er gegen die geschalteten Pressemitteilungen machen???
Ich hab den Fall neulich in nem Skript gelesen und nicht wirklich durchgesehen. Vielleicht kann mir einer von euch helfen?
Danke, danke, danke!
knubbelchen
ich hab schon wieder mal eine dumme Frage... Also:
O ist Oberbürgermeister und hebt einen VA durch einen erneuten VA auf, und setzt das ganze zum sofortigen Vollzug aus. Im Zuge dessen schaltet er in mehreren Tageszeitungen Pressemitteilungen. Dadurch entgeht dem B (Adressat des VA) sein Gewinn. Woraus kann er denn dann Ansprüche geltend machen? Eine Pressemitteilung ist doch kein VA, oder??? Und was kann er gegen die geschalteten Pressemitteilungen machen???
Ich hab den Fall neulich in nem Skript gelesen und nicht wirklich durchgesehen. Vielleicht kann mir einer von euch helfen?
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- De Owwebacher
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- Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10
Amtshaftung - das ist immer zu prüfen, wenn eine Behörde irgendwas verbockt, ob VA oder nicht.Woraus kann er denn dann Ansprüche geltend machen? Eine Pressemitteilung ist doch kein VA, oder???
Kommt drauf an, was er erreichen will. Wenn er zB die in der Pressemitteilung enthaltenen Tatsachen für falsch hält, könnte er vom OB verlangen, diese öffentlich zu widerrufen.Und was kann er gegen die geschalteten Pressemitteilungen machen???
Also wenn ich mich recht erinnere, meinte der B in diesem Fall, dass die Veröffentlichungen in den Tageszeitungen irgendwie angefochten werden müssten... kann man daraus denn schließen, dass er einen öffentlichen Widerruf verlangt? was ist das dann für eine Anspruchsgrundlage für den öffentlichen Widerruf??? Ist denn eine pressemitteilung überhaupt ein VA?
Man, so viele (wahrscheinlich ganz dumme) Fragen... tut mir leid, dass ich euch so quäle
gruß
knubbelchen
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- De Owwebacher
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Wie gesagt, wenn in den Pressemitteilungen irgendwelche falschen Tatsachen behauptet werden, wäre das zumindest eine Möglichkeit.Also wenn ich mich recht erinnere, meinte der B in diesem Fall, dass die Veröffentlichungen in den Tageszeitungen irgendwie angefochten werden müssten... kann man daraus denn schließen, dass er einen öffentlichen Widerruf verlangt?
ÖR Abwehranspruchwas ist das dann für eine Anspruchsgrundlage für den öffentlichen Widerruf???
Nein, natürlich nicht, wie du schon sagtest. Abwehr- und Amtshaftungsansprüche gibt es nicht nur gegen VAe, sondern auch gegen behördliches Handeln ohne VA-Qualität.Ist denn eine pressemitteilung überhaupt ein VA?
was heißt:in besonderen fällen dann staatshaftungsrecht ???
das is ja eben nicht so klar, was ich will:Im SV hieß es, wenn ich mich recht erinnere... einfach nur:begehrt ersatz für seinen entgangenen gewinn und meint, die veröffentlichungen in den tageszeitungen seien ein starkes stück und müssten doch irgendwie angefochten werden können...
das is ja eben nicht so klar, was ich will:Im SV hieß es, wenn ich mich recht erinnere... einfach nur:begehrt ersatz für seinen entgangenen gewinn und meint, die veröffentlichungen in den tageszeitungen seien ein starkes stück und müssten doch irgendwie angefochten werden können...