Ich hab mal ne ziemlich dämliche Frage an euch. Also: wenn ein OB (Oberbürgermeister) einen VA erlässt, handelt er doch als Behörde oder? Woraus ergibt sich das denn? Komm da gerade nicht weiter...
Ok, also ist der OB eine Behörde, weil er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt? und wo steht, dass er dies tut? im landesgesetz wahrscheinlich, aber wo? GO unter Zuständigkeit????
knubbelchen hat geschrieben:Ok, also ist der OB eine Behörde, weil er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt? und wo steht, dass er dies tut? im landesgesetz wahrscheinlich, aber wo? GO unter Zuständigkeit????
Kommt auf dein Bundesland an. In BaWü steht da zB. dass der BM die Aufgaben der laufenden Verwaltung übernimmt (§ 44 II S. 1 GemO BaWü).
Zuletzt geändert von BöhserOnkel am Samstag 11. März 2006, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Aus dem Straßengesetz ergibt sich, dass für bestimmte Straßen die Gemeinde zuständig ist (Verbandskompetenz). Welches Organ der Gemeinde zuständig ist, ergibt sich aus der Gemeindeordnung (Organkompetenz).
Aha, das ist doch schonmal was. D.h. du schaust in § 46 II BbgStraßenG, da steht, für welche Straßen die Gemeinde zuständig ist. Dann schaust du in § 63 I BbgGemO, da steht, wofür innerhalb der Gemeinde der OB zuständig ist (hier ist wohl Buchstabe e einschlägig).