Behörde

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Behörde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallihallo!

Ich hab mal ne ziemlich dämliche Frage an euch. Also: wenn ein OB (Oberbürgermeister) einen VA erlässt, handelt er doch als Behörde oder? Woraus ergibt sich das denn? Komm da gerade nicht weiter...

Danke,
das knubbelchen =;
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Baron
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Beitrag von Baron »

§1 IV VwVfG
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok, also ist der OB eine Behörde, weil er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt? und wo steht, dass er dies tut? im landesgesetz wahrscheinlich, aber wo? GO unter Zuständigkeit????
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

knubbelchen hat geschrieben:Ok, also ist der OB eine Behörde, weil er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt? und wo steht, dass er dies tut? im landesgesetz wahrscheinlich, aber wo? GO unter Zuständigkeit????
Kommt auf dein Bundesland an. In BaWü steht da zB. dass der BM die Aufgaben der laufenden Verwaltung übernimmt (§ 44 II S. 1 GemO BaWü).
Zuletzt geändert von BöhserOnkel am Samstag 11. März 2006, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ah, ok... gefunden. Vielen Dank!!! =D>
Noch eine letzte Frage: gehört denn das Straßengesetz auch zu dem, was der OB regeln darf??
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

idR. Gemeinde = Rechtsträger des Bürgermeisters, d.h. Bürgermeister = Behörde

:-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Woraus ergibt sich denn die Zuständigkeit des OB für das StrG? Wieder aus der GO???
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Aus dem Straßengesetz ergibt sich, dass für bestimmte Straßen die Gemeinde zuständig ist (Verbandskompetenz). Welches Organ der Gemeinde zuständig ist, ergibt sich aus der Gemeindeordnung (Organkompetenz).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

du hast nicht zuällig n §§ dafür??? ich find das irgendwie nicht... :--
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

ich find das irgendwie nicht...
In welchem Bundesland bist du denn?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Brandenburg :)
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Beitrag von De Owwebacher »

Aha, das ist doch schonmal was. D.h. du schaust in § 46 II BbgStraßenG, da steht, für welche Straßen die Gemeinde zuständig ist. Dann schaust du in § 63 I BbgGemO, da steht, wofür innerhalb der Gemeinde der OB zuständig ist (hier ist wohl Buchstabe e einschlägig).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:notworthy:
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