Hallo,
ich hab mal ein Frage bezüglich des Erbrechts. Ist bei inhaltlichen Fehlern eines Testaments(z.B. wird jemand nur als Vorerbe für unbewegliche Gegenstände eingesetzt) auch eine Heilung, wie z.B. Art 126 GG bei öfentlichen Stretigkeiten(genauer bei formellen glaub ich) möglich und wenn ja, wo finde ich entsprechende Urteile(hab bis her noch nichts dazu gefunden)??
Gruß
Markus
Erbrechtsfrage
Moderator: Verwaltung