Kaufpreisforderung von § 47 InsO efaßt?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Kaufpreisforderung von § 47 InsO efaßt?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Ein kurze Frage: erfaßt § 47 InsO auch Kaufpreisforderungen? Und wenn ja, hat jemand vielleicht soagr noch ein Quelle dazu?
Vielen Dank schon mal im voraus
Seregil
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Hallenhalma
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Beitrag von Hallenhalma »

du meinst also folgende situation:

gläubiger verkauft etwas vor verfahrenseröffnung an den späteren insolvenzschuldner und möchte dann nach verfahrenseröffnung sein geld haben?

in diesem fall ist er der typische insolvenzgläubiger nach § 38 InsO...

der kaufvertrag bleibt auch nach verfahrenseröffnung bestehen, der verkäufer kann seinen geleisteten gegenstand nicht zurückverlangen, da er mit rechtsgrund geleistet hat. er behält seinen kaufpreisanspruch, muss diesen jedoch zur tabelle anmelden und bekommt darauf nur die quote, ergo: typischer insolvenzgläubiger :) § 47 InsO hilft hier nicht weiter
Gelöschter Nutzer

etwas anders ist es schon...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi!

Danke für die schnelle Antwort, aber ich fürchte der Sv ist etwas schwieriger. In meinem Fall verkauft der Schuldner das Eigentum des Gläubigers ohne dessen Einverständnis an einen Dritten. Dieser erwirbt dann das Eigentum gutgl. gemäß § 929, 932. Beim Schuldner liegt jetzt also die Kaufpreisforderung, welche dieser nach § 816 I an unseren Gläubiger rausgeben muß. Wird also dieser Herausgabeanspruch des Gläubigers von § 47 InsO erfaßt?
Danke
Seregil
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Hallenhalma
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Beitrag von Hallenhalma »

also wenn der verwalter nach verfahrenseröffnung eine fremde sache verkauft, kommt ein ersatzaussonderungsrecht nach § 48 Inso in betracht.. das is ja aber bei dir nich der fall, das ganze geschieht ja vor eröffnung durch ne handlung des schuldners

liegt der verkauf vor verfahrenseröffnung, kommts eben nur zu nem anspruch aus § 816... und ich glaube,solche "verschaffungsansprüche", zu denen auch bereicherungsrechtliche ansprüche zählen, begründen kein aussonderungsrecht... hmm ich guck nochmal nach
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Hallenhalma
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Beitrag von Hallenhalma »

hmmmm also das is echt gar net so einfach :)

grundsätzlich können auch forderungen zur aussonderung berechtigten, die der verwalter unberechtigterweise als zur masse gehörende forderungen behandelt...... vlg. bork, insolvenzrecht, rn 237....

:-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Gleiche habe ich auch schon gelesen. ich habe das jetzt aber so verstanden, als daß es sich auf den Verpflichtungsanspruch zur Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Sache bezieht. Irgendwie weiß ich jetzt auch nicht mehr warum, aber könnte es so sein? Oder sind alle Forderungen aus einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft damit gemeint?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

vielen Dank, daß du dich so bemühst -> hab mich mit meiner Antwort auf deine vorherige bezogen...
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Hallenhalma
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Beitrag von Hallenhalma »

hmm also das geld hat der schuldner schon erhalten? oder steht die forderung noch aus?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

nein, der Schuldner hat selbst nur die Kaufpreisforderung und muß diese meinem Ergebnis nach gem. § 816 I an den Gläubiger rausgeben. da sich der Schuldner aber in Insolvenz befindet ist nun die Frage, wie ich die Forderung irgendwie gerettet bekomme -> wenn das überhaupt geht.
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