Arztkosten

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Arztkosten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also, M und S bitten den O, einen Pfeil vom Dach des A zu holen.


H der Hausmesiter öffnet und läßt O auf das Dach. O stürzt und möchte jetzt die Kosten von H oder A ersetzt bekommen.


Finde leider keine Anspruchsgrundlage!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

O gegen H:

evtl. aus § 823 (Verkehrssicherungspflicht ?)

O gegen A:

GoA --> Problem: eigentlich Schaden und keine Aufwendungen. Aber ein Schaden ist dann Aufwendung i.S.d. § 670, wenn sich dabei das typische Risiko der Geschäftsführung verwirklicht, also wohl Aufwendung (+).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

dass mit dem A haut denke ich mal hin!

genauso wie mit H, kam mir aber nur spanisch vor, weil die klausur jetzt schon seit 10 Seiten um 823 geht!



DANKE
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Daniel22 hat geschrieben:O gegen H:

evtl. aus § 823 (Verkehrssicherungspflicht ?)

O gegen A:

GoA --> Problem: eigentlich Schaden und keine Aufwendungen. Aber ein Schaden ist dann Aufwendung i.S.d. § 670, wenn sich dabei das typische Risiko der Geschäftsführung verwirklicht, also wohl Aufwendung (+).
Wäre denn das Entfernen des Pfeils im Interesse des A? Vielleicht ist er ja ein Kinderhasser und will den Pfeil da oben lassen... Oder vielleicht weiss er dass sein Dach besonders Steil ist und würde es nie jemandem gestatten ohne entsprechende Selbstsicherung da oben herumzuklettern...
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Onkel: Es war halt nach einer AGL im Bezug auf A gefragt. Und da kommt wohl nur GoA in Betracht. Der SV ist natürlich a bissel dürftig, um das vollständig prüfen zu können...
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