also, M und S bitten den O, einen Pfeil vom Dach des A zu holen.
H der Hausmesiter öffnet und läßt O auf das Dach. O stürzt und möchte jetzt die Kosten von H oder A ersetzt bekommen.
Finde leider keine Anspruchsgrundlage!
Arztkosten
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Wäre denn das Entfernen des Pfeils im Interesse des A? Vielleicht ist er ja ein Kinderhasser und will den Pfeil da oben lassen... Oder vielleicht weiss er dass sein Dach besonders Steil ist und würde es nie jemandem gestatten ohne entsprechende Selbstsicherung da oben herumzuklettern...Daniel22 hat geschrieben:O gegen H:
evtl. aus § 823 (Verkehrssicherungspflicht ?)
O gegen A:
GoA --> Problem: eigentlich Schaden und keine Aufwendungen. Aber ein Schaden ist dann Aufwendung i.S.d. § 670, wenn sich dabei das typische Risiko der Geschäftsführung verwirklicht, also wohl Aufwendung (+).
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr