HILFE!!! KFZ-Kennzeichen=Urkunde?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

HILFE!!! KFZ-Kennzeichen=Urkunde?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

kann mir vielleicht jemand helfen??

A tauscht seine Kennzeichen (gültige TÜV-Plakette vorhanden) gegen die von X aus und befestigt diese mit einer Plastikschnur an seinem Auto.
Dann überfällt er mit seinem Auto und den Kennzeichen des X eine Tankstelle.

Da die Kennzeichen ja nur mit einer Schnur am Fahrzeug befestigt wurden ist doch nicht von einer festen Verbindung auszugehen, oder?
Wie baue ich das auf?

Wäre wirklich nett, wenn mir jemand helfen könnte!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

es liegt zumindest eine Urkundenunterdrückung vor, da er ja da Kennzeichen von seinem Auto entfernt hat...
Stichwort: zusammengesetze Urkunde...da findet sich doch bestimmt was im Kommentar?! ;)
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

das kennzeichen ist lang und breit als beispiel einer zusammengesetzten urkunde im kommentar zu 267 erörtert. ein blick genügt.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube sein/ihr Problem ist, dass das KZ nur mit Plastikschnur anstatt Schrauben o.ä. am Auto befestigt wurde und dass dies rechtlich nicht zu der erforderlichen "festen Verbindung" und somit nicht zu einer zusammengesetzten Urkunde führen soll. Dem ist aber mE nicht so. Hauptsache das Ding hält.
The Devil's Advocate
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Re: HILFE!!! KFZ-Kennzeichen=Urkunde?

Beitrag von The Devil's Advocate »

Ich schließe mich der Meinung von @ghostwriter an, möchte jedoch in Bezug auf den Ausgangspost
Smarty77 hat geschrieben: (gültige TÜV-Plakette vorhanden)
anmerken, dass nicht die TüV-Plakette diejenige ist, auf die es ankommt. Es ist vielmehr die Plakette der Zulassungsbehörde gemeint.
Survivor
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Beitrag von Survivor »

ghostwriter hat geschrieben:Ich glaube sein/ihr Problem ist, dass das KZ nur mit Plastikschnur anstatt Schrauben o.ä. am Auto befestigt wurde und dass dies rechtlich nicht zu der erforderlichen "festen Verbindung" und somit nicht zu einer zusammengesetzten Urkunde führen soll. Dem ist aber mE nicht so. Hauptsache das Ding hält.
Richtig. Gibt ja auch diese neuen Plastikhalterungen, in die man die Kennzeichen nur einlegt und dann die Plastikhalterungen einrastet. Dürfte trotzdem eine zusammengesetzte Urkunde darstellen.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
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Giorgio
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Beitrag von Giorgio »

Beachte übrigens Kennzeichenmißbrauch gem § 22 StVG, wobei allerdings gegenüber Urkundenfälschung subsidiär.
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