Hi!
Ich würd gerne eure Meinung hören: was ist, wenn ein Unternehmen eine Ad-hoc-Meldung vor Zustimmung der Aufsichtsrat veröffentlicht (vgl. §15 WpHG n.F.). Inwiefern würde das die Zustimmungsentscheidung des AR beeinträchtigen?
Der AR überwacht die Geschäftsführung- bezieht er dann aber nicht auch die Folgen einer Reaktion mit ein, wenn er die Zustimmung zur Maßnahme verweigert?
Ich kenne mich nicht ganz so gut mir den Börsenreaktionen aus: aber die Nachfrage nach den Aktien steigt doch auch bei solchen Ereignissen, auch wenn sie noch nicht sicher sind; und je höher die Nachfrage, desto höher der Wert des Unternehmens ?!?
Wäre super, wenn sich jemand damit auskennen würde.
Ayla
KapitalmarktR: §15 WpHG <=> Aufsichtsrat
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