Darf ich "weniger anklagen" als die Polizei

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nemesis
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Beitrag von nemesis »

Bluebird hat geschrieben:Oki, Danke!

Irgendwie check ich das mit den Vermerken immer noch nicht! Blöder AG-Leiter ... erklärt einem aber auch nix :-)
Welchen AG-Leiter habt ihr denn? Hehlke?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ manolaw: vertreter des referenten (=sb sta)
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

twist hat geschrieben:@ manolaw: vertreter des referenten (=sb sta)
Was für ein Referent? Was heißt "sb sta"?
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Manolaw:
Ja, habe das jetzt im T/F auch gelesen!

@nemesis:
Nein, den angeblich so tollen Kock (den wir aber alle gar nicht so toll finden)!
ABer Hehlke soll ja noch viel schlimmer sein (eine Freundin hatte den)!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Im T/F steht aber auch (Rn.9): "Ob ein Werkzeug gefährlich ist, wird von der Rspr. + h.M. nach Maßgabe der Erheblichkeit der Verletzung beurteilt, die der Täter durch den Einsatz tatsächlich verursacht hat oder nach seinem Vorsatz verursachen wollte"

Hieran könnte man es dann ja evtl. scheitern lassen: Denn zum einen ist es im Versuchsstadium steckengeblieben + ob wirklich eine gefährliche KV gewollt war, wage ich nach Aktenlage, auch zu bezweifeln!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bluebird hat geschrieben:Im T/F steht aber auch (Rn.9): "Ob ein Werkzeug gefährlich ist, wird von der Rspr. + h.M. nach Maßgabe der Erheblichkeit der Verletzung beurteilt, die der Täter durch den Einsatz tatsächlich verursacht hat oder nach seinem Vorsatz verursachen wollte"
Das sind die knallharten Aussagen, die einem die Fallbearbeitung leicht machen!

"Erheblich" ist so ein juristisches Unwort wie "wesentlich" oder "unmittelbar", das gleichzeitig alles und nichts bedeuten kann.

Hatte ich schon erwähnt, wie froh ich bin, diesen Mist nicht mehr machen zu müssen? :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Manolaw:
Ja, das ist ja das Gute! Das Gesetz ist so schön dehnbar :-)

Jedenfalls habe ich jetzt nur eine einfache KV angenommen und habe auf den Privatklageweg verwiesen!
Würdet ihr in diesem Verweisungsbescheid begründen, warum eine gefährliche KV ausscheidet? Damit der Anzeigeerstatter quasi nicht verwundert ist, warum in seiner Strafanzeige § 224 erwähnt ist und in dem Bescheid einfach von § 223 ausgegangen wird!
Und natürlich auch um meiner Ausbilderin zu zeigen, dass ich das Problem erkannt habe :-)
Oder lieber als 1. Punkt in der Verfügung einen Vermerk dazu schreiben?

Was meint ihr?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Manolaw hat geschrieben:
twist hat geschrieben:@ manolaw: vertreter des referenten (=sb sta)
Was für ein Referent? Was heißt "sb sta"?
referent = bezeichnung für sta(atsanwalt), frag mich nicht wo die bezeichnung herkommt ...

sb = sachbearbeitender
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hm, also hier heißen die Dezernenten... :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ garp: ah mist, stimmt :-w :-w :

hab das verwechselt :-w :-w :-w
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