Welchen AG-Leiter habt ihr denn? Hehlke?Bluebird hat geschrieben:Oki, Danke!
Irgendwie check ich das mit den Vermerken immer noch nicht! Blöder AG-Leiter ... erklärt einem aber auch nix :-)
Darf ich "weniger anklagen" als die Polizei
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Im T/F steht aber auch (Rn.9): "Ob ein Werkzeug gefährlich ist, wird von der Rspr. + h.M. nach Maßgabe der Erheblichkeit der Verletzung beurteilt, die der Täter durch den Einsatz tatsächlich verursacht hat oder nach seinem Vorsatz verursachen wollte"
Hieran könnte man es dann ja evtl. scheitern lassen: Denn zum einen ist es im Versuchsstadium steckengeblieben + ob wirklich eine gefährliche KV gewollt war, wage ich nach Aktenlage, auch zu bezweifeln!
Hieran könnte man es dann ja evtl. scheitern lassen: Denn zum einen ist es im Versuchsstadium steckengeblieben + ob wirklich eine gefährliche KV gewollt war, wage ich nach Aktenlage, auch zu bezweifeln!
Das sind die knallharten Aussagen, die einem die Fallbearbeitung leicht machen!Bluebird hat geschrieben:Im T/F steht aber auch (Rn.9): "Ob ein Werkzeug gefährlich ist, wird von der Rspr. + h.M. nach Maßgabe der Erheblichkeit der Verletzung beurteilt, die der Täter durch den Einsatz tatsächlich verursacht hat oder nach seinem Vorsatz verursachen wollte"
"Erheblich" ist so ein juristisches Unwort wie "wesentlich" oder "unmittelbar", das gleichzeitig alles und nichts bedeuten kann.
Hatte ich schon erwähnt, wie froh ich bin, diesen Mist nicht mehr machen zu müssen?
@Manolaw:
Ja, das ist ja das Gute! Das Gesetz ist so schön dehnbar :-)
Jedenfalls habe ich jetzt nur eine einfache KV angenommen und habe auf den Privatklageweg verwiesen!
Würdet ihr in diesem Verweisungsbescheid begründen, warum eine gefährliche KV ausscheidet? Damit der Anzeigeerstatter quasi nicht verwundert ist, warum in seiner Strafanzeige § 224 erwähnt ist und in dem Bescheid einfach von § 223 ausgegangen wird!
Und natürlich auch um meiner Ausbilderin zu zeigen, dass ich das Problem erkannt habe :-)
Oder lieber als 1. Punkt in der Verfügung einen Vermerk dazu schreiben?
Was meint ihr?
Ja, das ist ja das Gute! Das Gesetz ist so schön dehnbar :-)
Jedenfalls habe ich jetzt nur eine einfache KV angenommen und habe auf den Privatklageweg verwiesen!
Würdet ihr in diesem Verweisungsbescheid begründen, warum eine gefährliche KV ausscheidet? Damit der Anzeigeerstatter quasi nicht verwundert ist, warum in seiner Strafanzeige § 224 erwähnt ist und in dem Bescheid einfach von § 223 ausgegangen wird!
Und natürlich auch um meiner Ausbilderin zu zeigen, dass ich das Problem erkannt habe :-)
Oder lieber als 1. Punkt in der Verfügung einen Vermerk dazu schreiben?
Was meint ihr?