A bevollmächtigt B, eine Vase zu verkaufen.(100€) Dafür darf B auch die Hälfte des Erlöses behalten.(50€)
Tatsächlich verkauft B auch die Vase für 100€. Davon erzählt er dem A jedoch nichts, sondern behält stattdessen den ganzen Erlös für sich.
Meint ihr, dass hier § 266 einschlägig ist, oder eher § 246?
§ 246 oder § 266
Moderator: Verwaltung
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