Hi!
Ich habe ein Problem beim Deliktsaufbau. Ich muss einen Diebstahl prüfen und finde es irgendwie unsinnig eine Kauslität und obj. Zurechnung zu prüfen. Ist das hier nötig oder nicht?
Das gleiche gilt z.B. bei der Hehlerei.
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Kausalität bei Vermögensdelikten
Moderator: Verwaltung
Re: Kausalität bei Vermögensdelikten
wenn's unproblematisch ist, natürlich nicht ansprechen.
Auch bei einer unproblematisch kausalen und obj. zurechenbaren Körperverletzung sind beide Punkte maximal in einem Satz anzusprechen (wenn überhaupt). Der Unterschied ist einfach der, dass z.B. bei Körperverletzungen Kausalitäts oder Zurechnungsprobleme sehr viel relevanter sind als z.B. bei einem Diebstahl. Wenn der Dieb sich die Sache ergreift, bricht er eben fremden und begründet neuen Gewahrsam. An besondere Kausalitätsprobleme o.ä. ist da kaum zu denken, außer der Sachverhalt hebt dies besonders hervor.algethi hat geschrieben:Erst einmal danke für die Antwort.
Aber bei einer Körperverletzung muss man doch auch die Kausalität und obj. Zurechnung immer ansprechen, auch wenn´s unproblematisch ist. Aber beim Diebstahl oder der Hehlerei passt das meiner Meinung nach nicht. Oder bin ich jetzt total neben der Spur?
Gruß
Das Problem ist auch, dass man z.B. bei ner Körperverletzung klar zwischen Verletzungshandlung (zB zuschlagen) und Erfolg (zB gebrochene Nase) unterscheiden kann und dann recht klar einen Zurechnungszusammenhang herstellt. Bei nem Diebstahl ist das zB alles nicht ganz so klar: Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache ist nämlich sowohl Tathandlung als auch Erfolg.
Aber auch wenn ein Kausalzusammenhang unproblematisch ist, kannst du durch Signalwörter signalisieren, dass du an die Kausalität gedacht hast, ohne zuviel zu schreiben.
zB: Indem A den B schlug...
oder: Dadurch, dass A den B schlug...